21. März 2014
USR III - Region Basel muss attraktiv bleiben
Für die Region steht viel auf dem Spiel. Die Handelskammer hat gemeinsam mit Vertretern ihrer Mitgliedfirmen aus beiden Basel in einem Themendossier zur „Unternehmenssteuerreform III“ festgehalten, wie die auf Bundesebene geplante Reform aus Sicht der hiesigen Wirtschaft umzusetzen ist.
Die viel diskutierte Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft von grosser Bedeutung. Heute stammen im Kanton Basel-Stadt über 57 Prozent und Kanton Basel-Landschaft über 20 Prozent des gesamten Gewinnsteuerertrags von sogenannten Spezialgesellschaften. Sollten die derzeit geltenden Steuerregimes ersatzlos gestrichen werden, ist die Region Basel mit ihren hohen Gewinn- und Kapitalsteuersätzen für Spezialgesellschaften nicht mehr attraktiv. Die Wirtschaft befürchtet, dass in diesem Fall Steuersubstrat und Arbeitsplätze abwandern. Für die Region steht viel auf dem Spiel.
Das Steuersubstrat in der Region muss erhalten bleiben
Mit der USR III muss ein Massnahmenbündel eingeführt werden, damit die heutige Steuerbelastung von Spezialgesellschaften nicht erhöht wird. Die Handelskammer begrüsst allem voran die im eidgenössischen Bericht vorgeschlagene Einführung einer „Innovationsbox“ (auch Lizenzbox). Gerade in der Region Basel ist die wirtschaftliche Bedeutung von Unternehmen, die eine innovative und hoch wertschöpfende Arbeit ausüben, enorm. Die Unternehmen sollen dabei Substanzerfordernisse in der Schweiz erfüllen und über qualifiziertes Personal verfügen. Zudem empfiehlt die Wirtschaft, das Modell der zinsbereinigten Gewinnsteuer, beschränkt auf die Variante Sicherheitseigenkapital, miteinzuschliessen.
Auch wenn die von der Wirtschaft seit längerem geforderte Senkung der ordentlichen Kapital- und Gewinnsteuersätze in beiden Kantonen bei der USR III als subsidiär eingestuft wird, darf diese im ganzen Massnahmenbündel nicht völlig ausser Acht gelassen werden. Die Kapitalsteuer muss dem heutigen Niveau der Belastung von Spezialgesellschaften entsprechen, die Gewinnsteuerbelastung im gesamtschweizerischen Vergleich einen Platz im Mittelfeld einnehmen.
Die im Bericht vorgeschlagenen, weiteren Massnahmen müssen nach Meinung der Handelskammer von der Ausgestaltung der „Hauptmassnahmen“ und den damit verbundenen Steuerausfällen abhängig gemacht werden. Zur Erhöhung des finanzpolitischen Spielraums der Kantone soll der Neue Finanzausgleich (NFA) an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden. Zum Beispiel indem das Gewicht der Unternehmensgewinne im NFA vermindert wird. Die Kosten der USR III – woran sich der Bund angemessen beteiligen muss – müssen in erster Linie ausgabenseitig und ohne Steuererhöhungen in anderen Bereichen finanziert sein.
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HKBB Themendossier Unternehmenssteuerreform III.pdf
Bereichsleiter Finanzen und Steuern
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