17. August 2018
Erfreuliche Zustimmung zur Basler Umsetzung der SV17
Die Handelskammer beider Basel ist erfreut, dass die Wirtschafts- und Abgabekommission dem Grossen Rat den „Basler Kompromiss“ zur Annahme empfiehlt. Die Wirtschaft ist sich der immensen Bedeutung dieser Vorlage für den Kanton Basel-Stadt bewusst und hat deshalb mit grossen Zugeständnissen zu diesem Kompromiss beigetragen. Sie begrüsst, dass bei den Familienzulagen kein Teuerungsautomatismus angewendet, sondern der Entscheid jeweils dem Grossen Rat übertragen wird.
Die Vorlage hat das erklärte Ziel, rasch Klarheit und Rechtssicherheit für die Unternehmen ebenso wie für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region zu schaffen. Es ist vor diesem Hintergrund für die Handelskammer nicht sinnvoll, die Volksinitiative „Topverdienersteuer“ anders als vom Regierungsrat vorgeschlagen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.
Es sei daran erinnert, dass die Wirtschaft im Sinne der Kompromissfindung unter anderem eine substanzielle Erhöhung der Dividendenbesteuerung akzeptiert hat, obwohl Basel-Stadt damit im interkantonalen Vergleich einen Spitzenwert erreicht. Die deutliche Erhöhung von 50 auf 80 Prozent ist umso schmerzhafter, nachdem das Bundesparlament auf eine Mindestbesteuerung von 70 Prozent verzichtet hat und viele Kantone den Mindestwert von 50 Prozent anwenden werden. Eine weitere Steuererhöhung durch eine „Topverdienersteuer“, welche dasselbe Steuersubstrat betreffen würde, ist für die Wirtschaft nicht akzeptabel.
Die Handelskammer appelliert an alle am Kompromiss beteiligten Parteien, ihre Verantwortung für diese wichtige Vorlage sowie den Wirtschaftsstandort wahrzunehmen und am Paket in seiner ursprünglichen Form festzuhalten.
Medienmitteilung der Handelskammer beider Basel zur Basler Umsetzung der SV17
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