13. September 2018
SV17 – Sinnvolles Gesamtpaket
Die Steuervorlage 17 ist ein Gesamtpaket, das für alle Vorteile bietet. Deshalb unterstützt die Handelskammer beider Basel die gestern im Nationalrat behandelte Vorlage zur SV17 als sinnvollen Kompromiss.
Die Steuervorlage 17 (SV17) ist ein sinnvolles Gesamtpaket. Deshalb unterstützt die Handelskammer beider Basel die gestern im Nationalrat behandelte Vorlage. „Sie ist ein guter Kompromiss mit Vorteilen für alle“, so Martin Dätwyler, Direktor Handelskammer beider Basel.
International tätige Unternehmen gewinnen Klarheit und Rechtssicherheit und somit wieder Planungs- und Investitionssicherheit. Mit der SV17 erhält die Schweiz ein international akzeptiertes Steuermodell, das die Unternehmen vor Repressionen schützt. Damit bleibt sichergestellt, dass diese weiterhin ihre Steuern in der Schweiz bezahlen. Einige von ihnen werden künftig sogar mehr Steuern bezahlen.
Die KMU, die den Grossteil der Schweizer Wirtschaft ausmachen und hundertausende von Arbeitsplätzen bereitstellen, profitieren von einer allgemeinen Gewinnsteuersenkung. Dies schafft ihnen Spielraum für zukunftsweisende Investitionen, damit sie sich weiterhin im internationalen Wettbewerb behaupten können.
Die SV17 schafft gleich lange Spiesse und ist fair, da alle Unternehmen – vom internationalen Grosskonzern bis hin zum Gewerbetreibenden im Quartier – nach denselben Massstäben besteuert werden.
Die SV17 führt zudem mit der Patentbox und den Abzügen für Forschung und Entwicklung anerkannte Instrumente ein, mit denen der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz gestärkt wird. Dies ist insbesondere für die forschungsintensive Region Basel wichtig.
Den Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz kommen wiederum die 2 Milliarden Franken zu Gute, die in die AHV einfliessen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Altersvorsorge leisten. Nachdem die USR III an der Urne gescheitert ist, hat der Ständerat mit der SV17 somit ein Paket geschnürt, das die Forderung der Abstimmungssieger nach einem besseren sozialen Ausgleich aufgenommen hat.
Die Kantone profitieren von einem höheren Kantonsanteil aus den Einnahmen der direkten Bundessteuern. Damit leistet der Bund einen wichtigen Beitrag, damit die Kantone die Umsetzungskosten der SV17 tragen können. Mit dem neu eingefügten Gemeindeartikel werden auch diese für ihre Ausfälle abgegolten.
Maximalforderungen von allen Seiten sind unangebracht und gefährden die für den Standort Schweiz sehr bedeutende Vorlage SV17. Die Handelskammer beider Basel begrüsst deshalb, dass der Nationalrat gestern Abend einer ausgewogenen Lösung zugestimmt hat.
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