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05. Dezember 2017

Steuervorlage 17 darf die Kantone nicht einschränken

Die Handelskammer beider Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und der Arbeitgeberverband Basel stehen hinter der Steuervorlage 17 des Bundes. Sie erwarten allerdings vom Bundesrat wesentliche Anpassungen, damit die Vorlage die zentralen Ziele der Reform erfüllt: Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, internationale Akzeptanz sowie finanzielle Ergiebigkeit.

 

Steuervorlage 17

Der Arbeitgeberverband Basel, der Gewerbeverband Basel-Stadt und die Handelskammer beider Basel stehen grundsätzlich hinter der Steuervorlage 17. Sie erwarten allerdings vom Bundesrat wesentliche Anpassungen, damit die Vorlage die zentralen Ziele der Reform erfüllt.

 

In den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind heute fast 1‘000 Unternehmen sonderbesteuert. Diese Unternehmen beschäftigen 40‘000 Personen. Nimmt man Zulieferbetriebe und Vorleistungen hinzu, steigt diese Zahl auf gegen 100‘000 Arbeitsplätze. Dies entspricht über einem Drittel aller Arbeitsplätze in unserer Region. Zudem stammt ein wesentlicher Anteil der Steuereinnahmen von ebendiesen Unternehmen. Deshalb pocht die Wirtschaft der beiden Basel auf eine schnellstmögliche Umsetzung der Reform der Unternehmensbesteuerung.

 

Obligatorische Patentbox für die Region zentral

Eine obligatorische Patentbox, die es ermöglicht, gewisse Erträge aus geistigem Eigentum vergünstigt zu besteuern, ist für die Unternehmen in unserer Region zentral. Die Verbände begrüssen dieses Instrument ausserordentlich, da es unseren Wohlstand sichert.

 
Keine Harmonisierung der Dividendenbesteuerung

Die Harmonisierung und Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden, wie in der Vernehmlassung vorgeschlagen, lehnen die Verbände strikt ab. Dieser Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone führt zu einer Steuerharmonisierung und untergräbt den föderalistischen Steuerwettbewerb. Der Entscheid zur Dividendenbesteuerung soll in der Kompetenz der Kantone verbleiben.

 

Keine Erhöhung der Mindestvorgaben für Familienzulagen

Eine Erhöhung der Mindestvorgaben für die Familienzulagen ist ein starker Eingriff in den Föderalismus und dient als sachfremdes Element keinem der drei Ziele der Reformvorlage. Die Wirtschaft weist darauf hin, dass die Familienzulagen keine Sozialversicherung darstellen, sondern vollumfänglich von den Arbeitgebern getragen werden. Eine Erhöhung um 30 Franken würde zu einer jährlichen Mehrbelastung der Unternehmen in der Höhe von 300 Millionen Franken führen, was insbesondere für kleine und mittelgrosse Unternehmen (KMU) eine nicht akzeptable Mehrbelastung zur Folge hätte. Für die Verbände ist klar, dass eine nachhaltig zielführende Steuerreform die Bedürfnisse der Grossunternehmen wie auch der KMU aufnehmen muss.

 

Reformvorlage auf wesentliche Instrumente beschränken

Sämtliche Instrumente, die nicht zu den zentralen Zielen der Reform − Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, internationale Akzeptanz sowie finanzielle Ergiebigkeit – beitragen, lehnen die Verbände ab. Ziel muss es sein, die Vorlage möglichst schlank zu halten.

 

Raphael Vannoni
Bereichsleiter Finanzen und Steuern

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