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18. November 2014

Kantonaler Protektionismus behindert den Wettbewerb

Die Handelskammer beider Basel lehnt die von den Initianten im Kanton Basel-Landschaft angestrebte Teilrevision im öffentlichen Beschaffungswesen ab.

 

 

Die Initianten fordern in ihrem Gesetzestext für den Kanton Basel-Landschaft eine Neuschaffung von zusätzlichen Kontrollorganen und neuen Verfahrensabläufen im öffentlichen Beschaffungsprozess. Die Handelskammer beider Basel hält diese Forderung für unnötig und kostentreibend, da die heutige, gesetzliche Regelung bereits ein wirksames und ausreichendes Kontrollinstrumentarium bietet. Die neu hinzukommenden, unzähligen Pflichten und der damit verbundene personelle und finanzielle Aufwand belasten insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen, was aus Sicht der Wirtschaft kontraproduktiv ist. Auch scheinen die geplanten, weitgehenden Nachweispflichten der Unternehmen, um überhaupt als Anbieter berücksichtigt zu werden (Beweislastumkehr), mehr als fragwürdig. Derartige Forderungen und Pflichten werden dazu führen, dass viele Unternehmen sich gar nicht an einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren im Baselbiet beteiligen. Dies wiederum wirkt einer gesunden und ausgeglichenen Konkurrenzsituation entgegen und birgt die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung.

 

Der Fokus des Initiativtextes liegt auf dem Bauhaupt- und dem Baunebengewerbe. Um aber Lohndumping in allen Bereichen zu bekämpfen, wie der Titel der Initiative suggeriert, ist das zu einseitig. Anstelle der versprochenen fairen Wettbewerbsbedingungen wird durch die Teilrevision eine Ungleichbehandlung von Unternehmen und Branchen bewusst in Kauf genommen.

 

Die geforderte Teilrevision des öffentlichen Beschaffungswesens führt zu kantonalem Protektionismus und bläht den staatlichen Kontrollapparat auf. Die Kosten werden Unternehmen und Steuerzahler tragen müssen. Die Handelskammer beider Basel kann die mit der Gesetzesinitiative einhergehende Beschränkung des freien Marktzuganges nicht gutheissen und fordert, die Wettbewerbsfreiheit über die Kantonsgrenzen hinweg aufrecht zu erhalten.

 

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Factsheet

Medienmitteilung

 

Dr. Franz A. Saladin
Direktor

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