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25. Juni 2014

Energiegesetz BL bringt neue Steuern

Der Kanton Basel-Landschaft stösst mit der Totalrevision des Energiegesetzes die Unternehmen vor den Kopf. Neben der Einführung einer neuen Steuer findet auch der umstrittene Grossverbraucher-Artikel Eingang in die Gesetzgebung. 

 

Der bewusste Umgang mit Energie ist nötig. Mit der Umsetzung der Mustervorschriften (MuKEn) setzt der Kanton mit seiner Energiestrategie nun dort an, wo er am meisten bewegen kann: im Gebäudebereich. Da die Gelder knapp sind, will der Kanton kurzerhand eine neue Steuer einführen. Privatpersonen wie auch Unternehmen müssen somit mit zusätzlichen Kosten rechnen. Ob die Revision des Energiegesetzes, die unter anderem die Einführung neuer Steuerauflagen fordert, vom Volk so angenommen wird, bezweifelt die Handelskammer beider Basel. 

 

Unnötige Bürokratie

Mit dem Grossverbraucherartikel führt der Kanton Basel-Landschaft eine weitere kontraproduktive Bestimmung ein. Die nachweisbar erfolgreichen freiwilligen Vereinbarungen werden konkurriert und durch ein gesetzliches Korsett eingeschränkt. Der neue Paragraf bringt nur noch mehr Bürokratie in den ohnehin fordernden Alltag eines Unternehmens.

 

Die Energie- und Umweltkommission der Handelskammer wird die totalrevidierte Energiegesetzgebung analysieren und sich aktiv in den Vernehmlassungsprozess einbringen.

 

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Medienmitteilung.pdf

 

Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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