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14. Juni 2016

Einigung bei der Unternehmenssteuerreform III

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die heutige Einigung bei der Unternehmenssteuerreform III ausserordentlich, da dies die Planungssicherheit für die Unternehmen wieder herstellt. Das von der SP Schweiz angedrohte Referendum wird die Handelskammer bekämpfen.

 

Einigung bei der Unternehmenssteuerreform III

 

Die Differenzen zwischen National- und Ständerat bei der Unternehmenssteuerreform III (USR III) sind bereinigt. Damit steht der Weg frei für die jeweilige kantonale Umsetzung, ausser die SP wird das angedrohte Referendum ergreifen. Die Handelskammer setzt sich aktiv für einen steuerlich attraktiven Standort und Wohlstand ein und wird das allfällige Referendum bekämpfen.

 

Nationalrätin Daniela Schneeberger sagt zum Paket: „Ich bin stolz und froh, dass wir zwischen National- und Ständerat einen Kompromiss gefunden haben – und dies unter Mitwirkung der Bürgerlichen aus der Region Basel. Das ist eine gute Lösung für die Firmen, die Arbeitsplätze und für die Zukunft des Standorts Schweiz.“

 

Der Nationalrat hat auf der zinsbereinigten Gewinnsteuer beharrt. Das Paket sieht nun vor, dass diese von den Kantonen eingeführt werden kann, wenn die Teilbesteuerung der Dividenden mindestens 60 Prozent beträgt. Aufgrund der hohen Bedeutung der Vorlage für die Schweiz und deren Wohlstand stimmt die Handelskammer beider Basel diesem Kompromiss zu. Insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass die Finanzdirektorenkonferenz diesen Entscheid ebenfalls einstimmig unterstützte und damit ein positives Signal der Kantone sendete. Von der zinsbereinigten Gewinnsteuer profitieren stark eigenkapitalfinanzierte Unternehmen – insbesondere KMU.

 

Die Reform der Unternehmensbesteuerung ist eines der aktuell bedeutendsten Projekte, mit denen sich die Politik beschäftigt. Es geht um nicht weniger als die Aufrechterhaltung der steuerlichen Standortattraktivität der Schweiz. Internationale Entwicklungen führten dazu, dass die in der Schweiz bekannten kantonalen Steuerstatus nicht mehr aufrechterhalten werden können. Bei der USR III geht es jedoch nicht um Steuergeschenke für Unternehmen, sondern vielmehr um Ersatzmassnahmen für die eben nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerstatus. Das Ziel der Reform ist, die Steuerlast für Unternehmen nicht ansteigen zu lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Unternehmen abwandern – mit entsprechenden volkswirtschaftlichen Kosten.

 

Mit der USR III werden aber auch heute nicht gesondert besteuerte KMU von einer tieferen Steuerbelastung profitieren – durch tiefere Gewinnsteuersätze, erleichterte Bedingungen für die Patentbox und Inputförderung.

 

Für die Standortplanung von Unternehmen sind diverse Faktoren relevant. Einer davon ist die Steuerbelastung. Die Schweiz weist darin eine relativ gute Ausgangslage auf, die jedoch nicht in Stein gemeisselt ist. Um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein, muss die Schweiz Ersatzmassnahmen aufzeigen. Die USR III stellt diese Ersatzmassnahmen den Kantonen im Sinne eines «Werkzeugkastens» zur Verfügung. Dies ist sinnvoll, da sich die Wirtschaftsstruktur der Schweizer Kantone unterscheidet.

 

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Medienmitteilung vom 14.6.2016.pdf

 

Dr. Franz A. Saladin
Direktor

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