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05. Juni 2015

Das Parlament ist in der Pflicht

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die vom Bundesrat vorgestellte Botschaft zur Unternehmenssteuerreform III (USR III). Diese enthält die wesentlichen Ersatzmassnahmen für die Abschaffung der kantonalen Steuerstatus. Nun liegt es am nationalen Parlament, die Vorlage zeitnah umzusetzen.

 

Die Region Basel, mit rund 480‘000 Einwohnern und über 300‘000 Arbeitsplätzen, stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort der Schweiz dar. Diese Region steht für eine Wertschöpfung von 47 Milliarden Franken und überweist direkte Bundessteuern in der Höhe von über 1,5 Milliarden Franken. Zudem trägt die Wirtschaftsregion über den interkantonalen Finanzausgleich wesentlich zur Entlastung anderer Kantone bei.

 

Die Unternehmenssteuerreform III als Antwort auf internationale Entwicklungen im Rahmen der Unternehmensbesteuerung ist für die Region Basel unabdingbar. Die Handelskammer beider Basel begrüsst deshalb Massnahmen, die zur internationalen Akzeptanz, Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Steuersystems und finanziellen Ergiebigkeit beitragen. Aufgrund der internationalen Entwicklung ist die USR III folglich unverzichtbar.

 

Die heute vorgestellte Botschaft des Bundesrats stellt keine Steuersenkungsvorlage, sondern Ersatzmassnahmen für die kantonalen Steuerstatus dar. „Wir begrüssen die auf die wesentlichen Punkte begrenzte Vorlage ausserordentlich und appellieren an unsere Bundesparlamentarier, diese möglichst zeitnah und in der präsentierten Form umzusetzen. Ein Scheitern hätte nicht nur Folgen für Unternehmen und Arbeitsplätze, sondern auch für die öffentliche Hand, die auf Steuererträge juristischer Personen angewiesen ist“, so Thomas Staehelin, Präsident der Handelskammer beider Basel.

 

Namentlich eine international akzeptierte Lizenzbox ist für die Region von grosser Bedeutung. Von einer solchen Massnahme profitieren nicht nur Grossunternehmen, sondern innovative Firmen sämtlicher Grössenkategorien. Erfreulich ist ebenfalls, dass die ursprünglich vorgesehene Kapitalgewinnsteuer in der Botschaft des Bundesrats nicht mehr enthalten ist.

 

Da die Ersatzmassnahmen nur einen Teil der heute privilegiert besteuerten Erträge umfassen, erwartet die Handelskammer flankierend Anpassungen der kantonalen Gewinnsteuersätze, um die Steuerbelastung auf ähnlichem Niveau, wie mit den derzeitigen Steuerstatus, zu belassen.

 

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Medienmitteilung

Raphael Vannoni
Bereichsleiter Finanzen und Steuern

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