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21. Januar 2016

Altersvorsorge 2020: Renten sichern, aber nicht ausbauen

Die Wirtschaft fordert geschlossen eine rasche und finanziell verkraftbare Reform der Altersvorsorge. Ein Leistungsausbau kommt nicht infrage, strukturelle Massnahmen sind dafür zentral: Rentenalter 65 für beide Geschlechter und – bei Bedarf – eine schrittweise Anhebung des Rentenalters im Rahmen einer Stabilisierungsregel für die AHV. Nur so lässt sich angesichts der demografischen Herausforderungen das heutige Rentenniveau sichern.

 

Altersvorsorge 2020 Renten sichern, aber nicht ausbauen

 

Zum Auftakt der Beratungen der nationalrätlichen Kommission erneuert die Wirtschaft ihre Forderung nach einer raschen Reform der Altersvorsorge. Das Ziel der drei Dachverbände: die Sicherung des heutigen Rentenniveaus. Wo immer weniger Erwerbstätigen immer mehr Rentner gegenüberstehen – die Zahl der Rentner erhöht sich von aktuell 1,5 Millionen auf rund 3 Millionen im Jahr 2045 –, ist eine für Wirtschaft und Gesellschaft finanziell tragbare Reform des Rentensystems unerlässlich. Ohne Gegenmassnahmen wird 2030 in der AHV-Kasse ein Loch von 7,5 Milliarden Franken klaffen. Auf den vom Ständerat beschlossenen AHV-Leistungsausbau mit unkontrollierbaren Kostenfolgen muss daher verzichtet werden, ebenso muss die Mehrwertsteuererhöhung auf 0,6 Prozentpunkte beschränkt werden. Angesichts der demografischen Herausforderungen ist allein die Sicherung des heutigen Rentenniveaus ambitiös.

 

Konkret postulieren Arbeitgeberverband, Gewerbeverband und economiesuisse für die AHV folgende Reformmassnahmen:

  • Festsetzung des Referenz-Rentenalters bei 65 Jahren für beide Geschlechter (Anpassung in vier Jahresschritten ab 2018)

  • Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozentpunkte in zwei Schritten, rechtlich gekoppelt an das Referenz-Rentenalter 65/65

  • Flexibilisierung des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 Jahren

 

In der beruflichen Vorsorge fordert die Wirtschaft nachfolgende Reformmassnahmen:

  • Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent mit Kompensation

  • Zusätzliche Kompensationsmassnahmen für die Übergangsgeneration (ab 55 Jahren)

 

Unverzichtbarer Bestandteil der Reform ist zudem eine griffige Stabilisierungsregel für die AHV:

  • Fällt der AHV-Fonds unter 100 Prozent, so werden Bundesrat und Parlament beauftragt, innerhalb einer angemessenen Frist Korrekturmassnahmen zu ergreifen.

  • Verstreicht diese Frist ungenutzt oder fällt der AHV-Fonds unter 80 Prozent, setzt folgender Automatismus ein: Das Referenz-Rentenalter wird in Monatsschritten um maximal 24 Monate angehoben, zudem wird die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte erhöht.

 

Das Modell der Wirtschaft sichert das heutige Rentenniveau bis weit nach 2030 – und zwar mit einer wirtschaftlich und gesellschaftlich verkraftbaren Zusatzfinanzierung. Die Lösung liegt in einer strukturellen Antwort auf die demografischen Herausforderungen. Die Stabilisierungsregel sorgt zudem dafür, dass keine Rentenalter- und Steuererhöhungen auf Vorrat vorgenommen werden. Ausgehend von den Projektionen des Bundesamts für Sozialversicherungen würde die erste Phase der Stabilisierungsregel nicht vor 2028/2029 ausgelöst. Frühestens 2031/2032 würde das Referenz-Rentenalter um die ersten vier Monate angehoben. 2035 läge es bei rund 66 Jahren.

 

Nicht zuletzt muss die Reform rasch – per 2018 – umgesetzt werden. Erstens muss die Mehrwertsteuer so nur einmal angepasst werden (Ende 2017 läuft bereits die befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung via Mehrwertsteuer aus), was Wirtschaft und Konsumenten mehrere Hundert Millionen Franken Umstellungskosten erspart. Und zweitens braucht unser Land dringend eine Lösung zur Sicherung der heutigen Renten sowohl in der ersten als auch in der zweiten Säule.

 

Quelle: economiesuisse, Medienmitteilung vom 21. Januar 2016 

Direktlink auf den economiesuisse-Artikel (mit Downloadmöglichkeiten)

 

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