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16. Januar 2018

Herzstück vollumfänglich in STEP 2030/35 aufnehmen

Die Handelskammer beider Basel geht mit dem Bundesrat einig, dass ein Ausbau der Bahnkapazitäten dringend nötig ist. Allerdings misst der Bund dem Bahnknoten Basel mit dem Herzstück nicht die gebührende Bedeutung bei, die dieser für eine prosperierende Wirtschaftsregion Basel aufweist. Die Handelskammer fordert deshalb, die Durchmesserlinie mit Haltestellen und Zulaufstrecken einschliesslich der grenzüberschreitenden Massnahmen vollumfänglich in den Ausbauschritt STEP 2030/35 aufzunehmen.

 

Der starke Anstieg im öffentlichen Personenverkehr hat die Bahninfrastruktur in den letzten Jahren an ihre Grenzen gebracht. Dies gilt insbesondere für die Region Basel, die mit ihrem Bahnknoten im trinationalen Raum eine der wichtigsten Verkehrsdrehscheiben von nationaler und internationaler Bedeutung aufweist. Denn trotz ihrer wichtigen Gateway-Funktion verfügt die Region Basel bis anhin über kein modernes S-Bahnnetz, die den Wachstumsperspektiven und den Verlagerungszielen des Bundes Rechnung trägt. Die Situation verschärft sich weiter, da bis 2040 mit einem weiteren starken Anstieg im Bahnverkehr gerechnet wird.

 

Die Handelskammer begrüsst zwar, dass der nötige Ausbau am Bahnknoten Basel in der Vorlage des Bundesrates anerkannt wird, sie verlangt aber auch eine deutliche Nachbesserung. Denn insgesamt findet der Ausbau am Bahnknoten Basel in der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zu wenig Beachtung. Die vorgeschlagenen Ausbaumassnahmen im Personen- und Güterschienenverkehr sind unzureichend. Die Wirtschaftsregion Basel ist mit seinen international leistungsfähigen Life Sciences- und Logistik-Clustern auf eine gute Erreichbarkeit angewiesen.

 

Die Hauptforderung der Handelskammer ist deshalb der Vollausbau des Bahnknotens Basel mit dem Herzstück in der Variante Hoch Y mitsamt ihrer Haltestellen, Zulaufstrecken und grenzüberschreitenden Projekten. Das Eisenbahngesetz ist gleichzeitig mit der Botschaft zum STEP AS 2035 so anzupassen, dass Projekte der Bahninfrastruktur durch Dritte projektiert und realisiert werden können. Hierbei muss ebenfalls eine verbindliche Kostenrückerstattung durch den Bund festgeschrieben werden. Der Bundesbeschluss und der Verpflichtungskredit sind entsprechend anzupassen.

 

Als Minimalforderung schlägt die Handelskammer vor, den Vollausbau des Bahnknotens Basel durch den Bund zu projektieren und dabei sämtliche Kosten zu übernehmen.

 

 Stellungnahme der Handelskammer zum Ausbauschritt STEP 2030/35

 Medienmitteilung «Herzstück vollumfänglich in STEP 2030/35 aufnehmen»

 

 

 

 

 

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