15. April 2015
EAP Secteur Suisse: wenig „Esprit binational“
Die Koordinationsplattform Secteur Suisse EAP der Handelskammer beider Basel zeigt sich über die Verhandlungen zu Gewinn- und Lokalsteuern enttäuscht, beurteilt die gemeinsame Erklärung der Schweiz und Frankreichs in Sachen Mehrwertsteuer und Airline-Taxen aber positiv. Die aktuelle Situation gewährt jedoch keine Rechtssicherheit und belastet die Unternehmen weiterhin. Diese Entwicklung kann nicht im Sinne des „Esprit binational“ sein.
Seit November 2014 hat die Koordinationsplattform Secteur Suisse EAP gemeinsam mit einer Unternehmerdelegation, dem Kanton Basel-Stadt und Vertretern der französischen Steuerverwaltung Gespräche geführt, um das gegenseitige Verständnis für die unterschiedlichen Steuersysteme am EuroAirport zu fördern und eine Lösung bei den Gewinn- und Lokalsteuern herbeizuführen. Die Gespräche sind konstruktiv verlaufen und die Ergebnisse wurden den Behörden vorgelegt, um eine politische Lösung zu erreichen.
Bereits diskutierte Lösungsansätze nicht berücksichtigt
Im Rahmen der Gespräche wurde auf der Basis von Umfragedaten die Steuerbelastung der Unternehmen nach französischem Recht simuliert und mit dem Status quo verglichen: Je nach Unternehmen könnte sich der Steueraufwand mehr als verdoppeln. Dies ist nicht akzeptabel. Die gemeinsame Erklärung bleibt bei den Lokalsteuern ausserdem sehr unpräzis. Sollte sich bis Oktober 2015 zeigen, dass sämtliche Lokalsteuern ohne Abzug geschuldet sind, würde sich die Steuerbelastung nochmals massiv erhöhen. Dies unabhängig davon, ob die Unternehmen Gewinne oder Verluste verbuchen. Eine solche Entwicklung würde die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen im Schweizer Sektor und damit die Prosperität der ganzen Region schwächen. Im heutigen wirtschaftlichen Umfeld mit hohen Löhnen ist eine steuerliche Mehrbelastung untragbar. Die gemeinsame Erklärung zwischen Frankreich und der Schweiz trägt dieser Tatsache zu wenig Rechnung und bereits diskutierte Lösungsansätze wurden nicht berücksichtigt.
Den vorgeschlagenen Weg betreffend Mehrwertsteuer und der Abgeltung für die französische Luftfahrtbehörde (DGAC) beurteilen die Unternehmen hingegen positiv. Die Anwendung der schweizerischen Mehrwertsteuer im Schweizer Zollgebiet ist ein Grundpfeiler der Binationalität. In welcher Form sich die Abgeltung für die DGAC auf die Unternehmen und die Passagiere auswirkt, wird sich erst zeigen. Erfreulich ist, dass die Einführung der künftigen Regelungen nicht wie zu Beginn diskutiert rückwirkend Anwendung finden sollen.
Die Koordinationsplattform Secteur Suisse EAP der Handelskammer wird sich weiter entschieden dafür einsetzen, die Binationalität des Flughafens und die bisherigen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten. Gelingt dies in den anstehenden Verhandlungen zwischen Bern und Paris nicht, stehen möglicherweise folgenschwere Restrukturierungen an.
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