20. Januar 2016
Durchsetzungsinitiative untergräbt Rechtsstaat und schwächt Wirtschaft
Alle Parteien (ausser die SVP), viele NGOs, Menschenrechtsorganisationen, die Gewerkschaften und wichtige Akteure der Wirtschaft lehnen die Durchsetzungsinitiative entschieden ab. Sie werden sich in den nächsten Wochen mit ganzer Kraft gegen diese schädliche und unschweizerische Initiative zur Wehr setzen.
Im November 2010 haben sich Volk und Stände dafür ausgesprochen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine schwere Straftat begehen, künftig des Landes verwiesen werden sollen. Das Parlament hat diesen Entscheid fristgerecht umgesetzt, doch die SVP gibt sich damit nicht zufrieden. Mit ihrer Durchsetzungsinitiative, die am 28. Februar 2016 zur Abstimmung kommt, will sie einen grossen Schritt weiter gehen. Auch wer innerhalb von zehn Jahren für zwei Bagatelldelikte verurteilt wird, soll das Land zwingend verlassen müssen. Einen Entscheidungsspielraum bei persönlichen Härtefällen wird den Richtern nicht zugestanden. Die umfangreichen Bestimmungen der Initiative sollen grundsätzlich auch Vorrang haben vor internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Verstösse gegen die Europäische Menschen-
rechtskonvention und weitere Verträge werden von den Initianten bewusst in Kauf genommen.
Die Handelskammer beider Basel lehnt die Initiative aus folgenden Gründen ab:
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Die Initiative ist eine Zwängerei. Die Durchsetzungsinitiative behauptet, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen. Effektiv ist sie aber erstens eine massive Verschärfung gegenüber der Ausschaffungsinitiative, und zweitens wurde sie lanciert als die Umsetzungsfrist der Ausschaffungsinitiative noch gelaufen ist. Sie dient ausschliesslich der Profilierung.
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Die Initiative ist unnötig. Die Ausschaffungsinitiative ist mit einem sehr strengen Gesetz umgesetzt worden, das aber rechtsstaatliche Prinzipien und die Menschenrechte zumindest minimal respektiert. Es gibt nichts durchzusetzen.
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Die Initiative ist unverhältnismässig. Die Durchsetzungsinitiative will Ausländer neu auch bei Bagatelldelikten automatisch ausschaffen. Sie betrifft auch bestintegrierte Ausländer, Familienväter, und Secondos. Selbst SVP-intern ist die Initiative wegen ihrer Radikalität deshalb hochumstritten.
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Die Initiative ist ein Angriff auf unsere Institutionen. Die Durchsetzungsinitiative übergeht Gerichte und das Parlament. Sie hebelt damit die Gewaltenteilung aus und zerstört eingespielte und gut funktionierende Abläufe. Sie ist zutiefst unschweizerisch.
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Die Initiative ist ein Angriff auf die Grundrechte und die EMRK. Die Durchsetzungsinitiative hebelt entscheidende Grundrechte aus und stellt den bewährten Menschenrechts-Schutz der EMRK in Frage.
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Die Initiative verursacht enorme Mehrkosten. Die Durchsetzungsinitiative wird zu massiven Mehrkosten bei Gerichten und bei der Sozial- und Nothilfe führen. Diese Kosten müssen grösstenteils von den Kantonen getragen werden. Einen Mehrwert hingegen generiert sie nicht.
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Die Initiative ist ein Angriff auf die Bilateralen. Die automatische Ausschaffung selbst bei Bagatelldelikten widerspricht der Personenfreizügigkeit mit der EU. Sie stellt einen zusätzlichen und unnötigen Stolperstein für die Verhandlungen mit der EU zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) dar. Die Vorlage ist insbesondere auch deshalb höchst wirtschaftsschädlich.
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Dossierpolitik «Durchsetzungsinitiative» von economiesuisse
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