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31. Januar 2016

Durchsetzungsinitiative: Sommaruga kämpft an vorderster Front

An der Generalversammlung der Handelskammer beider Basel wird Simonetta Sommaruga am 23. Mai 2016 ein Gastreferat halten. Derzeit kämpft die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD beherzt gegen die Durchsetzungsinitiative.

 

Durchsetzungsinitiative: Sommaruga kämpft an vorderster Front

 

Die Durchsetzungsinitiative der SVP bricht laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Regeln der Demokratie und des Rechtsstaates. Wegen Rechtsunsicherheit und zusätzlicher Spannungen mit Brüssel drohten auch der Wirtschaft Schwierigkeiten. In der «Nordwestschweiz» und der «Südostschweiz» erinnert Sommaruga einmal mehr daran, dass die «Initiative eine der grundlegendsten Spielregeln unseres Rechtsstaates über Bord wirft: die Gewaltenteilung». Mit der Initiative übernehme das Volk die Rolle des Parlaments, indem es direkt anwendbare Artikel in die Verfassung schreibe und so die Gesetzgebung überspringe. In «Le Temps» zeigt sie die Folgen auf: So gebiete die Verfassung den Respekt des Völkerrechts und, bei einem Ja zur SVP-Initiative, die Verletzung desselben. Wie die Bundesrichter damit umgehen würden, könne sie nicht sagen.

 

«Wir haben übrigens schon heute eine der europaweit härtesten Ausschaffungsgesetzgebungen», erinnert Sommaruga. Ausserdem betreibe die SVP «Etikettenschwindel: Sie nennt ihr Vorhaben Durchsetzungsinitiative, es ist aber ganz klar eine Verschärfungsinitiative». Denn das Gesetz zur Ausschaffungsinitiative sei verabschiedet. Das Ziel der Initianten sei es, in der Schweiz einen Konflikt zwischen dem Volkswillen und den internationalen Verpflichtungen zu schüren, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Doch die Schweiz werde die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht aufkünden, selbst wenn die Durchsetzungsinitiative am 28. Februar angenommen werde. In diesem Punkt sei sich der Bundesrat «sehr sicher», sagte Sommaruga.

 

«In der Geschichte gab es bislang eine einzige Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention: Sie betraf Griechenland in der Zeit der Militärdiktatur. Soll die Schweiz als Land des humanitären Völkerrechts wirklich diesem Beispiel folgen?», fragte die engagierte Justizministerin abschliessend.

 

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