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22. Dezember 2015

Baselbieter Etat über eine Reduktion des Pendlerabzugs sanieren

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Begrenzung des Pendlerabzugs und die Einführung eines Selbstbehalts bei Krankheits- und Unfallkosten. Da diese Änderungen eine indirekte Steuererhöhung darstellen, unterstützen sie die notwendige Sanierung des Staatshaushalts um jährlich rund 25 Millionen Franken. Weitergehende Steuererhöhungen lehnt die Wirtschaft strikte ab.

 

Baselbieter Etat über eine Reduktion des Pendlerabzugs sanieren

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Der Regierungsrat und das Parlament des Kantons Basel-Landschaft sind gefordert, die Kantonsfinanzen auszugleichen. Die vorgeschlagene Steuergesetzänderung, die per 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, enthält unter anderem drei Veränderungen, welche die Steuererträge um jährlich rund 25 Millionen Franken erhöhen.

 

  1. Mit der Annahme der FABI-Vorlage im Februar 2014 ist auf Bundesebene die steuerliche Begrenzung des Abzugs von Fahrtkosten für den Arbeitsweg (sog. Pendlerabzug) verbunden. Dass damit eine indirekte Steuererhöhung verbunden ist, war leider nicht allen Stimmbürgern klar. Baselland möchte nun mit dem Bund gleich ziehen und den Pendlerabzug auf 3000 Franken pro Jahr begrenzen. Dies führt zu einer Steuererhöhung für Personen, die täglich einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometer zurücklegen – unabhängig ob mit dem Privatfahrzeug oder einem Geschäftswagen. Der Regierungsrat geht von 16‘000 betroffenen berufstätigen Personen aus. Durch diese indirekte Steuererhöhung leidet die Standortattraktivität für natürliche Personen.

  2. Die Einführung eines Selbstbehalts bei den abzugsfähigen Krankheits- und Unfallkosten in Höhe von 5 Prozent führt zu einer willkommenen Entlastung der kantonalen (und kommunalen) Steuerbehörden. Gleichzeitig aber auch zu einer indirekten Steuererhöhung für natürliche Personen. Die Wirtschaft fordert, dass die in der kantonalen Verwaltung dadurch freigesetzten Kapazitäten abgebaut werden. Damit ist neben einer Einnahmensteigerung auch eine Reduktion des Personalaufwands verbunden. Eine Verschiebung der Tätigkeiten der Veranlagungsstellen, wie vom Regierungsrat vorgeschlagen, lehnt die Wirtschaft ab. Ergänzend führt diese Anpassung zu einer harmonisierungsrechtlichen Anpassung an das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG).

  3. Die 2006 eingeführte Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende soll abgeschafft werden. Die damals erwarteten Steuermehreinnahmen von 10 bis 20 Millionen Franken konnten bei Weitem nicht erreicht werden. Die Wirtschaft begrüsst die Abschaffung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende ausdrücklich. Angesichts der angeschlagenen finanziellen Lage erwartet die Handelskammer auch hier, dass die bei der Verwaltung frei werdende 100%-Stelle abgebaut wird.

 

Anliegen

Die Handelskammer beider Basel ist besorgt über die finanzielle Lage des Kantons Basel-Landschaft. Entsprechend ist die Wirtschaft bereit, einer indirekten Steuererhöhung durch die steuerliche Begrenzung des Pendlerabzugs und die Einführung eines Selbstbehalts bei Krankheits- und Unfallkosten zuzustimmen. Beide Faktoren beeinflussen die Standortattraktivität des Kantons Baselland. Der Kanton Baselland ist flächenmässig beispielsweise nicht mit Basel-Stadt gleichzusetzen, sodass die Handelskammer eine höhere Grenze als fair und tragbar erachtet. Nebenbei hat der Kanton Aargau die Begrenzung auf 10‘000 Franken festgelegt, was die steuerliche Attraktivität aus Sicht von Baselland mindern würde. Entsprechend sieht die Wirtschaft eine sinnvolle Begrenzung eher bei 5000 oder 6000 Franken und bittet die Regierung, den vorgeschlagenen Betrag nochmals zu überdenken. Weitere (direkte und indirekte) Steuererhöhungen für natürliche wie auch juristische Personen werden von der Handelskammer strikte abgelehnt.

 

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Stellungnahme zur Änderung des Steuergesetzes BL - Revisionspaket 2017

Raphael Vannoni
Bereichsleiter Finanzen und Steuern

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