19. Februar 2014
Umsatzsteuerpflicht für Schweizer Unternehmen in Deutschland
Umsatzsteuerpflicht für Schweizer Unternehmen in Deutschland und zusätzliche Zoll-Tücken bei der Nutzung von Schweizer Firmenfahrzeugen in der EU. Die Handelskammer beider Basel führt aufgrund der Aktualität des Themas ein Seminar «MEHRWERTSTEUER & ZOLL» am Mittwoch, 19. März 2014 durch.
Im Schatten der Debatte über ein Steuerabkommen mit Frankreich, sind beinahe unbemerkt weitere Steuertücken für die Schweiz am EU-Horizont aufgetaucht. So führt die Überlassung eines Geschäftsfahrzeuges durch ein Schweizer Unternehmen an einen Angestellten mit Wohnsitz in Deutschland, neu zu einer obligatorischen Registrationspflicht beim Finanzamt Konstanz. Im Umfang des Privatanteiles dieser Leistung, muss das Unternehmen 19 Prozent Umsatzsteuer an den deutschen Fiskus abführen. Da sich Deutschland bei dieser Anpassung auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU (MwStSystRL; Art. 4 der Richtlinie 2008/8/EU) beruft, könnten sich andere Nachbarstaaten der Schweiz auf denselben Standpunkt stellen. Es droht erneut ein steuerrechtlicher Flächenbrand.
Nach der Bekanntgabe der Umsatzsteuerpflicht für Schweizer Unternehmen in Deutschland und währenddem aktuell noch über die in Kraft gesetzte Regelung diskutiert wird, lässt sich aufgrund dieser Neuerung für viele Schweizer Firmen eine Registrierung für Umsatzsteuerfolgen kaum mehr verhindern. Nun tut sich eine weitere Baustelle im grenzüberschreitenden Bereich - nun aber beim Zoll - auf, welche wiederum die Verwendung von Geschäftsfahrzeugen von Schweizer Firmen in der EU ins Visier nimmt. Die Vorschriften zur Nutzung von Firmenfahrzeugenschweizerischer Arbeitgeber durch in der EU wohnhafte Personen wurden auf den 1. Januar 2014 verschärft, wobei insbesondere Angestellte in leitenden Positionen betroffen sein werden.
Die Handelskammer beider Basel führt aufgrund der Aktualität des Themas das Seminar «MEHRWERTSTEUER & ZOLL» am Mittwoch, 19. März 2014, 8.30 - 16.30 Uhr im Courtyard by Marriott, Hardstrasse 55 in Pratteln durch.
Detaillierte Informationen zum Thema stehen Ihnen zudem als Download zur Verfügung, bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Rolf Hoppler.
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