04. März 2016
Businessfrühstück: Neue «Swissness»-Gesetzgebung
Am 1. Januar 2017 tritt die neue «Swissness»-Gesetzgebung in Kraft. An einem Businessfrühstück der Handelskammer beider Basel boten Experten einen Einblick in dieses komplexe Thema.
Die Handelskammer beider Basel lud am 1. März 2016 zusammen mit PricewaterhouseCoopers (PwC) zu einem Businessfrühstück ein, um über die Änderungen in der «Swissness»-Gesetzgebung zu informieren, die weitreichende Auswirkungen für Firmen im Exportgeschäft hat. Hintergrund ist das vom Bundesrat genehmigte Gesetzgebungspaket, das am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird.
Nicht weniger als 24 Interessierte meldeten sich zu dieser Veranstaltung an. Nachdem Thorsten Hohmann, Leiter Export bei der Handelskammer, die Gäste begrüsst hatte, ging Simeon L. Probst, Steuerexperte bei PwC, direkt auf die Komplexität des Themas ein. Er machte gleich zu Anfang deutlich, dass beim umfangreichen Massnahmenpaket nicht alle Punkte bis ins Detail geklärt werden können. Die Teilnehmenden sollten sich jedoch einen Überblick verschaffen können, um gezielt Fragen klären zu können, die speziell in Ihrem Betrieb auftreten.
Und schnell wurde die Komplexität der Materie deutlich: Immer wieder tauchten Fragen zur korrekten Kennzeichnung von Waren auf, die mit der Ein- und Ausfuhr zusammenhängen. Dabei wurden häufig die geografische Herkunft und der zollrechtliche Ursprung miteinander verwechselt oder gleichgesetzt. Die beiden Begriffe bedeuten in der Tat nicht das Gleiche und müssen auseinander gehalten werden. Denn die Regeln des Herkunftsangabenrechts stimmen nicht immer mit den zollrechtlichen Ursprungsregeln überein. In einigen Ländern wie beispielsweise der Schweiz sind die Anforderungen für die Herkunftsangaben in den meisten Fällen strenger als für die zollrechtlichen Ursprungsregeln. Dies gilt insbesondere für die neuen «Swissness»-Regeln, die ab 1. Januar 2017 in Kraft treten werden.
Christina Haas Bruni, Senior Manager Customs & VAT bei PwC, und Saphira Borer-Di Costanzo, Manager VAT bei PwC, klärten einige Begriffe und beleuchteten Aspekte, die sich aus der Berechnung des massgeblichen Wertanteils nach den «Swissness»-Regeln und den zollrechtlichen Ursprungsregeln für Industrieprodukte ergeben. An einem fiktiven Berechnungsbeispiel zeigten sie die Synergien und Abweichungen in der Berechnung dieses Wertanteils auf. In der anschliessenden Fragerunde zeigte sich ein weiteres Mal, wie unterschiedlich die Thematik auch in den einzelnen Firmen behandelt wird.
Link zu den Unterlagen der Veranstaltung
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