24. September 2014
Export: Beglaubigungsbüro akzeptiert elektronische Unterschrift
Durch die Handelskammer beider Basel elektronisch erstellte Dokumente werden vom Beglaubigungsbüro des Kantons Basel-Stadt als eigenhändig unterzeichnete Dokumente akzeptiert.
Das Beglaubigungsbüro des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt (Bevölkerungsdienste und Migration) erkennt ab sofort die durch die Handelskammer beider Basel elektronisch erstellten Dokumente, welche mit einem digitalen Organisationszertifikat der Handelskammer versehen sind, als eigenhändig unterschriebene Dokumente.
Firmen, die solche Dokumente mit einer Apostille* beglaubigen müssen, brauchen diese somit nicht mehr ausdrucken, sondern können dem Beglaubigungsbüro bequem das mit der Handelskammer-Register-Nummer zu beglaubigende Dokumente übermitteln. Damit entfällt seitens Kammer ebenfalls das erneute Ausdrucken aus der Applikation e-origin. Zudem entfallen die damit verbundenen zusätzlichen Arbeiten wie das Anbringen der Gummistempel und der eigenhändigen Unterschrift.
*beglaubigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist (s. Convention de la Haye, 5 Oktober 1961).
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