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11. Januar 2013

Kantonaler Richtplan Basel-Stadt 2012

Die Stellungnahme der Handelskammer beider Basel beinhaltet zwei Teile. In einem ersten Teil werden grundsätzliche Bemerkungen zur Richtplanung Basel-Stadt gemacht, welche für die Entwicklung der Wirtschaft relevant sind. Wir greifen dabei auch Themen auf, die wir bereits in der Stellungnahme im 2008 eingebracht haben, in der festen Absicht, dass diese in der laufenden Überarbeitung berücksichtigt werden. Im zweiten Teil wird konkret auf einzelne Planungsgrundsätze/-anweisungen eingegangen.

 

Zur Vernehmlassungsvorlage

Kantonaler Richtplan Basel-Stadt - Anpassungen 2012

 

Grundsätzliche Bemerkungen
Zeitpunkt der Überarbeitung

Der kantonale Richtplan ist ein langfristiges Planungsinstrument, welches auf einen Zeithorizont von 15-20 Jahre abzielt und u.a. auch Planungssicherheit geben soll. Somit erstaunt es, dass bereits nach drei Jahren eine Überarbeitung in Angriff genommen wird, welche teils über eine „Aktualisierung“, die von der Handelskammer beider Basel grundsätzlich begrüsst wird, hinausgeht.

Es ist darauf zu achten, dass die regelmässigen Anpassungen des Richtplans nicht dazu führen, dass schleichend die Inhalte komplett verändert werden. Eine regelmässige Aktualisierung wird begrüsst.

 

Wohnen und Arbeiten

Das Ziel des Regierungsrates in Sachen Einwohnerzahl hat sich akzentuiert. Das Entwicklungsziel wurde aufgrund der Wachstumsprognose von +3 Prozent bis ins Jahr 2030 auf 200‘000 Einwohner festgelegt. Dies bedingt eine offensivere Wohnungspolitik. Gleichzeitig wird festgehalten, dass die Nachfrage nach „Wirtschaftsflächen“ auch künftig über dem Angebot liegen dürfte. Die Handelskammer beider Basel teilt diese Einschätzung. Soll der Wohlstand des Kantons allerdings nicht geschmälert werden, braucht es auch ausreichend Arbeitsraum. Während durch die „urbane Qualitätsmaximierung“ die Schaffung von neuem Wohnraum forciert wird, werden in Industrie- und Gewerbearealen lediglich flächensparende Nutzungen und höhere Ausnutzungen unterstützt. Dieser Nutzungskonflikt akzentuiert sich ebenfalls und wiederspiegelt sich in einer Abnahme der „Wirtschaftsflächen“ im Kanton.

Die Handelskammer beider Basel fordert neben der Wohnraumförderung eine offensivere Arbeitsraumpolitik. Der Druck auf bestehende Wirtschaftsflächen durch konkurrenzierende Nutzungen gilt es zu verringern. Das angekündigte „Flächenmanagement“ zur Verhinderung von Verdrängungseffekten bei Unternehmen ist umzusetzen. Angestrebt wird ein Mix für unterschiedliche Branchen.

 

Grundlagen

Während für das Wohnen genaue Prognosen vorliegen, fehlen diese im Bereich Arbeiten weitgehend. Die Handelskammer beider Basel hat diesen Mangel bereits in ihrem Bericht zu den Wirtschaftsflächen im vergangenen Jahr bemängelt. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit hat verdankenswerterweise diese Thematik aufgenommen und eine entsprechende Studie lanciert. Diese geht vereinfacht der Frage nach: Wie viele „Wirtschaftsflächen“ braucht der Kanton?

Die Ergebnisse der Studie zu den „Wirtschaftsflächen“, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit federführend durchführt, sind zwingend in die laufende Anpassung des Richtplans einzuarbeiten.

 

Grünräume und Natur- und Landschaftsschutz

Die Handelskammer beider Basel spricht sich in keiner Weise gegen Grünräume aus. Sie tragen entscheidend zur Qualität eines Raumes und zum Wohlbefinden jedes Einzelnen bei. Auf Ebene der Richtplanung werden jedoch absolute Planungsgrundsätze verfolgt.

Bei der Festsetzung von Grünräumen im urbanen Raum muss mehr Verhältnismässigkeit zum Tragen kommen.

 

Regionale Sichtweise

Der Blick über die Kantonsgrenzen hinaus ist bei der räumlichen und wirtschaftlichen Konstellation des Kantons Basel-Stadt zwingend. Der Einbezug des Agglomerationsprogramms und der Arbeiten des Trinationalen Eurodistricts Basel sind begrüssenswert, obwohl aus Sicht der Handelskammer in der Zwischenzeit zu viele raumrelevante Planungen bestehen, die sich gegenseitig überschneiden. Wünschenswert wäre eine Planung, welche die ganze Region abdeckt. Dass sich dies nicht von einem Tag auf den andern umsetzen lässt, ist der Handelskammer beider Basel auch bewusst. Ein Anfang könnten jedoch die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft machen.

Für die nächste Anpassung ist ein gemeinsamer Richtplan mit dem Kanton Basel-Landschaft anzustreben.

 

Mobilität

Die Städte-Initiative schlägt im Richtplan durch die Beschränkungen im MIV voll durch. Mit grosser Sorge wird dieser schleichende Abbauprozess von den Unternehmen beobachtet. Es wird befürchtet, dass die Erreichbarkeit mit dem MIV durch die getroffenen Massnahmen massiv verschlechtert wird und durch die Bereitstellung von öV-Angeboten niemals zeitgerecht kompensiert werden kann. Auch der im Richtplan favorisierte Fuss- und Veloverkehr wird daran wenig ändern können. Er ist kein Patentrezept für die Erreichbarkeit. Die Standortattraktivität ist gefährdet.

Der Wirtschaftsverkehr (Pendler-, Zubringer- und Lieferverkehr sowie der Besucherverkehr) darf keinesfalls gefährdet werden. Behinderungen des öV durch den MIV (oder umgekehrt) ist mit Entflechtungsmassnahmen und nicht durch Einschränkungen des MIV zu begegnen. Den heute bereits sehr ausgeprägten Kapazitätsengpässen auf dem Hochleistungsnetz und den Hauptachsen ist mit Ausbaumassnahmen zu begegnen. Die im Richtplan angesprochenen Betriebsreserven sind bereits ausgeschöpft und flankierende Massnahmen auf dem restlichen Netz verstärken die Belastung des Hochleistungsnetzes und der Hauptachsen zusätzlich. Nur durch ein rasches, entschlossenes und einheitliches Vorgehen wird der Kanton vom Programm „Engpassbeseitigung Nationalstrassennetz“ profitieren können.

 

 

Konkrete Bemerkungen
S1.1 Siedlungsentwicklung, Siedlungsgebiet (Baugebiet)

Aussage im Richtplan

….abgesehen von den folgenden örtlichen Festlegungen a) bis d) sind Siedlungserweiterungen / Neueinzonungen ausgeschlossen.

Bemerkung:

Die aufgeführten Neueinzonungen werden begrüsst. Der absolute Ausschluss von zusätzlichen Neueinzonungen erscheint uns nicht sinnvoll. Nebst Verdichtungen können partielle Neueinzonungen durchaus zielführend und vertretbar sein. Insbesondere wenn es darum geht Arrondierungen vorzunehmen.

Die Möglichkeit zur Neueinzonung ist aufrecht zu erhalten.

Aussage Richtplan

2. Für die …… neuen Siedlungsgebiete (Baugebiete) ist vor Festsetzung von Bauzonen mit Studien, Testplanungen und Konzepten darzulegen, was vorzukehren ist , um …..

Bemerkung

Die Auflagen die seitens der Planungsbehörden im Rahmen der Richtplanung bereits gemacht werden, sind entwicklungshemmend und erschwerend. Insbesondere die Ersatzansprüche für Landschaft- und Naturschutz, Sportplätze und Freizeitanlagen, etc. sind zu absolut.

Wir fordern eine Ersatzpflicht für den Wegfall von Wirtschaftsflächen. Die Wohnraumentwicklung darf nicht auf Kosten der Wirtschaftsflächen erfolgen. Transformationen ins Umland sind nicht immer möglich.

 

S1.2 Schwerpunkte der Siedlungs- und Stadtentwicklung

Aussage im Richtplan

4. Schwerpunkte Mischgebiete sind…

Örtliche Festlegungen

Langfristige Option

c5) Gebiet Altrheinweg

Bemerkung:

Die Handelskammer beider Basel steht den Mischgebieten nach wie vor aufgrund der Konfliktträchtigkeit sehr kritisch gegenüber. Im Gebiet Altrheinweg befindet sich heute der Hafenbahnhof, der auf längere Zeit zur Bedienung der Hafenbecken benötigt wird. Es besteht keine Notwendigkeit, das Gebiet bereits heute raumplanerisch in Richtung Mischnutzung zu lenken und damit die Zukunft des Hafens einmal mehr in Frage zu stellen.

Die Option Mischgebiet Altrhein ist zu streichen.

 

S1.3 Schwerpunktgebiet 3Land

Aussage im Richtplan

Ganzes Kapitel

Bemerkung:

Die trinationale Koordination und noch mehr die Koordination mit dem Kanton Basel-Landschaft erachten wir als wichtige Aufgabe der Raumplanung. Auch sehen wir Chancen für Basel-Stadt in gewissen Themen mit den ausländischen Nachbarn zu kooperieren. Insbesondere wenn es um gemeinsame Infrastrukturprojekte geht (Tramverlängerung, Zollfreistrasse, EAP-Bahnanschluss, etc.) Das Projekt 3Land ist aber noch dermassen unpräzise und lässt alle Optionen offen, dass es für die Richtplanung kaum Relevanz entwickelt. Interessant sind eigentlich lediglich die Auswirkungen für Basel-Stadt, die ganz zum Schluss des Kapitels aufgeführt sind.

Kapitel ganz streichen, in den Strategieteil verschieben oder aber zumindest auf den basel-städtischen Teil fokussieren.

 

S1.4 Vertikale Verdichtung

Aussage im Richtplan

Der Kanton nutzt die sich bietenden Gelegenheiten, um in der Stadt Basel mittels vertikaler Verdichtung zusätzlichen Wohn- und ggf. Arbeitsraum zu schaffen.

Bemerkung:

Die vertikale Verdichtung bietet für Basel-Stadt eine grosse Chance. Es dominieren heute 5 bis 6-geschossige Gebäude. In der Aufstockung bis 10 Stockwerke liegt ein grosses Potenzial. Das Objektblatt „Vertikale Verdichtung“ wird daher explizit begrüsst. Es fehlt allerdings eine örtliche Festlegung, die notwendig wäre, dass überhaupt neben den vielen Schutz- und Schonzonen eine Verdichtung in Gang gebracht werden kann. Wenn nur die sich bietenden Gelegenheiten abgewartet werden, wird es nie zu einer Verdichtung kommen.

Die Handelskammer fordert eine offensivere Verdichtungspolitik und eine örtliche Festlegung der Verdichtungsgebiete.

 

S1.5 Hochhäuser

Aussage im Richtplan

Als Hochhäuser gelten…..

Die Bewilligung eines Hochhauses…

-       Keine die Umwelt störenden Effekte erzeugen;

Bemerkung:

Wir begrüssen das Hochhauskonzept des Kantons und das entsprechende Objektblatt grundsätzlich. Die Auflagen, die nun aber auf Stufe Richtplanung einem Hochhausbau auferlegt werden, führen dazu, dass nie eines gebaut werden kann.

Die Auflagen für den Bau von Hochhäusern sind zu reduzieren. Allgemeinauflagen wie „keine die Umwelt störende Effekte“ sind zu streichen.

 

S2.1 Wirtschaftliche Schwerpunktgebiete

Aussage im Richtplan

2. der Kanton setzt sich als Gründungsmitglied des Vereins „Schweizer Innovationspark Region Nordwestschweiz“ …

Bemerkung:

Die Aufnahme in den Richtplan wird sehr begrüsst. Zur Zeit laufen die Standortevaluationen in Zusammenarbeit mit den Fachämtern.

Wenn zeitlich machbar, wäre eine örtliche Festlegung der für den Innovationspark geeigneten Standorte erwünscht.

Aussage Richtplan

g) Äusserer St. Johann

…Sowohl eine Verdichtung der Gewerbe- und Arbeitsflächen als auch neue Wohnnutzungen sind denkbar, wobei, um gegenseitige Störungen zu vermeiden, eine klare Nutzungsentflechtung anzustreben ist.

Bemerkung

Das Gebiet St. Johann ist eines der letzten traditionellen Gewerbegebiete der Stadt. Zudem werden auf dem Areal wichtige Dienstleistungen wie Recycling für die Stadt erbracht. Wir sind davon überzeugt, dass auch in Zukunft solche Flächen zur Verfügung stehen müssen. Die gestartete Studie des AWA wird sicherlich Aufschluss darüber geben, wie gross diese in etwa sein müssen. Die Testplanung, die u.a. auf Wohnnutzung abzielt, erachten wir als problematisch, weil sie der behördenverbindlichen Vorlage, dass der St. Johann ein wirtschaftliches Schwerpunktgebiet ohne Wohnnutzung ist, ignoriert.

Einer qualitativen Verdichtung von Gewerbe- und Arbeitsflächen stehen wir positiv gegenüber, ganz im Gegensatz zu einer flächendeckenden Wohnnutzung.

 

S4.3 Innenstadtaufwertung – Qualität im Zentrum

Aussage im Richtplan

Um die Erreichbarkeit zu erhöhen und die verkehrliche Belastung zu verringern, soll – bei Vorrang des öffentlichen Verkehrs und sinnvoller Kanalisierung des motorisierten Individualverkehrs – die Innenstadt für Fussverkehr noch attraktiver werden und für den Veloverkehr gute Rahmenbedingungen bieten.

Bemerkung:

Die Ausgestaltung der Innenstadt ist für die Attraktivität der Region von zentraler Bedeutung. Die Handelskammer beider Basel unterstützt daher die Initiative, die Qualität der Innenstadt zu verbessern. Zu einer zentralen Qualität zählen wir die Erreichbarkeit mit allen Verkehrsträgern. Auch eine Fussgängerzone wird unterstützt. Dazu braucht es aber genügend Parkhäuser in unmittelbarer Nähe zum Zentrum der Innenstadt. Diese werden im Objektblatt nicht aufgenommen.

Die Innenstadt ist nicht ein abgeschlossenes System. Täglich muss die Innenstadt zuverlässig mit Gütern versorgt und umgekehrt von Abfällen entsorgt werden. Dieses Thema wird in den Planungsgrundsätzen fälschlicherweise nicht erwähnt.

Zudem erachten wir den Perimeter der Innenstadt immer noch als zu gross, um eine echte Identifikation zu schaffen.

Die Schaffung von zentrumsnahen Parkhäusern ist in die Planungsanweisungen aufzunehmen und das Parkhaus Aeschen örtlich festzulegen.

Der Grundsatz einer zuverlässigen Versorgung der Innenstadt ist zu ergänzen.

Der Perimeter Innenstadt ist zu verkleinern.

 

M 47

Aussage im Richtplan

Parkraum…Die Preisgestaltung soll als Element eines Mobility Pricings ein lenkende Wirkung auf die Nachfrage haben.

Bemerkung:

Welches Mobility Pricing ist hier gemeint? Wie ist dieses ausgelegt? Auf welcher Grundlage basiert das Mobility Pricing?

Der Begriff ist unklar und Mobilty Pricing hat im Richtplan nichts zu suchen, weil er keine Basis dafür bildet.

 

M 1.1 Schienenverkehr

Aussage im Richtplan

Örtliche Festlegung

h) Neue S-Bahn Haltestellen

H1) Solitude / Wettstein

Bemerkung:

Die Handelskammer beider Basel begrüsst die Festsetzung einer neuen Haltestelle Solitude, welche insbesondere für die Roche von grosser Bedeutung ist und gegenüber einer Tramverlängerung deutlich bevorzug wird.

S-Bahnhaltestelle Solitude forcieren, damit die Erreichbarkeit mit dem öV zeitnah mit der Eröffnung des Rocheturms sichergestellt werden kann.

 

M 1.2 Tram

Aussage im Richtplan

Örtliche Festlegung

e) Tram Roche

Bemerkung:

Die Roche ist auf eine gute Anbindung angewiesen und daher wird die Initiative begrüsst die Erreichbarkeit zu verbessern. Allerdings könnte ein Busbetrieb viel einfacher aufgenommen werden als ein Trambetrieb und die Akzeptanz im Quartier wäre auch höher.

Bus-Variante wird gegenüber Tram-Variante bevorzugt.

 

M 2.1 Nationalstrassen

Aussage im Richtplan

Örtliche Festlegung

a)    Kapazitätserweiterung Osttangente und Tieferlegung / Einhausung A2

Bemerkung:

Mit grosser Sorge verfolgt die Handelskammer die sehr schleppende Planung und Projektierung der Erweiterung der Osttangente. Es wird befürchtet, dass durch die immer wieder neuen Variantenstudien am Schluss in vernünftiger Zeit gar nichts geschehen wird, der Bund die Autobahn lediglich saniert und die für die Engpassbeseitigung reservierten Mittel des Bundes in einem anderen Landesteil eingesetzt werden. Das wäre fatal, denn es würden nicht nur die Engpässe auf der A2 damit verschärft, sondern auch das ganze Verkehrskonzept der Stadt wäre in Frage gestellt.

Die Erweiterung und Sanierung der A2 hat höchste Priorität und duldet keine ideologischen Abenteuer.

Als örtliche Festlegung (Vororientierung) ist zudem der Anschluss Allschwil/ELBA auf der Liste aufzuführen.

 

Downloads

Stellungnahme Richtplan Basel-Stadt - Anpassungen 2012

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81
Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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