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13. Mai 2013

Erhalt der Gewerbeflächen auf dem Lysbüchelareal

Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Entwicklung des Gewerbeareals Lysbüchel und bittet den Grossen Rat um Überweisung des Anzugs.

 

Zur Grossratsvorlage

Anzug Nr. 13.5125: Erhalt der Gewerbeflächen auf dem Lysbüchelareal

 

Das Areal Lysbüchel ist das letzte zusammenhängende Gewerbeareal in Basel-Nord und im Eigentum der SBB Immobilien. Die SBB haben mit den dort ansässigen Unternehmen langfristige Bau- und Mietrechtsverträge, die ab Juni 2013 bis 2021 auslaufen werden. Das Areal soll nach Ablauf der Baurechts- und Mietverträge einer sogenannt „höherwertigen“ Nutzung zugeführt werden. Aus diesem Grund findet zurzeit eine Testplanung statt.

Die Handelskammer unterstützt den Erhalt des Areals als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet, wie es der Richtplan vorsieht und ist überzeugt, dass eine Mischnutzung Konfliktpotenzial birgt.

 

Die ansässigen Unternehmen, bzw. deren Interessengemeinschaft die IG Lysbüchel, wurden bis anhin in keiner Form in diese Planung miteinbezogen, angehört oder informiert. Dies stiftet Unruhe sowie Verunsicherung und ist der Entwicklung des Areals abkömmlich.

Die Handelskammer erachtet es als angebracht, Betroffene in Planungsprozesse mit einzubeziehen. Die Regierung ist angehalten, dies sicherzustellen.

 

Die auf dem Industrieareal Lysbüchel ansässigen Unternehmen bekennen sich klar zum Industrieareal Lysbüchel als Standort für ihre Unternehmen. Sie sind auch bereit Kompromisse einzugehen. Erst eine klare Zukunft wird es diesen Unternehmen ermöglichen, wieder zu investieren und mit deren Wertschöpfung zur wirtschaftlichen Vielfalt im Kanton beizutragen.

Die Handelskammer fordert einen zeitnahen, verbindlichen Fahrplan für das Lysbüchel.

 

Unternehmen brauchen für ihre Investitionen in Gerätschaften oder Immobilien Vorlaufzeiten von 10 bzw. 20 Jahren, um einen ROI sicherstellen zu können. Dies ist auf dem Lysbüchelareal unter den gegebenen Umständen nicht möglich und in der Folge wird von den Unternehmen eine gewisse Gewerbefeindlichkeit der Stadt wahrgenommen. Entsprechend wandern alteingesessene Basler Firmen in den Nachbarkanton ab und nehmen Marktanteilverluste in Kauf. Eine solche Verdrängung kann nicht im Interesse des Kantons liegen.

Die Handelskammer wehrt sich gegen eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Basel durch die Verdrängung von Unternehmen.

 

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Factsheet Erhalt der Gewerbeflächen auf dem Areal Lysbüchel

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81
Omar Ateya
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt

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Abstimmung

Ist das Areal auf dem Lysbüchel weiterhin hauptsächlich als Gewerbeareal zu nutzen - so wie im Richtplan vorgesehen?

Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.



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