13. Mai 2013
Erhalt der Gewerbeflächen auf dem Lysbüchelareal
Die Handelskammer beider Basel unterstützt die Entwicklung des Gewerbeareals Lysbüchel und bittet den Grossen Rat um Überweisung des Anzugs.
Zur Grossratsvorlage
Anzug Nr. 13.5125: Erhalt der Gewerbeflächen auf dem Lysbüchelareal
Das Areal Lysbüchel ist das letzte zusammenhängende Gewerbeareal in Basel-Nord und im Eigentum der SBB Immobilien. Die SBB haben mit den dort ansässigen Unternehmen langfristige Bau- und Mietrechtsverträge, die ab Juni 2013 bis 2021 auslaufen werden. Das Areal soll nach Ablauf der Baurechts- und Mietverträge einer sogenannt „höherwertigen“ Nutzung zugeführt werden. Aus diesem Grund findet zurzeit eine Testplanung statt.
Die Handelskammer unterstützt den Erhalt des Areals als wirtschaftliches Schwerpunktgebiet, wie es der Richtplan vorsieht und ist überzeugt, dass eine Mischnutzung Konfliktpotenzial birgt.
Die ansässigen Unternehmen, bzw. deren Interessengemeinschaft die IG Lysbüchel, wurden bis anhin in keiner Form in diese Planung miteinbezogen, angehört oder informiert. Dies stiftet Unruhe sowie Verunsicherung und ist der Entwicklung des Areals abkömmlich.
Die Handelskammer erachtet es als angebracht, Betroffene in Planungsprozesse mit einzubeziehen. Die Regierung ist angehalten, dies sicherzustellen.
Die auf dem Industrieareal Lysbüchel ansässigen Unternehmen bekennen sich klar zum Industrieareal Lysbüchel als Standort für ihre Unternehmen. Sie sind auch bereit Kompromisse einzugehen. Erst eine klare Zukunft wird es diesen Unternehmen ermöglichen, wieder zu investieren und mit deren Wertschöpfung zur wirtschaftlichen Vielfalt im Kanton beizutragen.
Die Handelskammer fordert einen zeitnahen, verbindlichen Fahrplan für das Lysbüchel.
Unternehmen brauchen für ihre Investitionen in Gerätschaften oder Immobilien Vorlaufzeiten von 10 bzw. 20 Jahren, um einen ROI sicherstellen zu können. Dies ist auf dem Lysbüchelareal unter den gegebenen Umständen nicht möglich und in der Folge wird von den Unternehmen eine gewisse Gewerbefeindlichkeit der Stadt wahrgenommen. Entsprechend wandern alteingesessene Basler Firmen in den Nachbarkanton ab und nehmen Marktanteilverluste in Kauf. Eine solche Verdrängung kann nicht im Interesse des Kantons liegen.
Die Handelskammer wehrt sich gegen eine Schwächung des Wirtschaftsstandortes Basel durch die Verdrängung von Unternehmen.
Download
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
Artikel teilen
Abstimmung
Kommentare
Das könnte Sie auch interessieren
-
24. September 2018
Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 27. September
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
07. September 2018
Stellungnahmen zu den Grossratssitzungen vom 12. und 19. September
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
24. August 2018
Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 30. August 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
12. Juni 2018
Stellungnahmen zur Landratssitzung 14. Juni 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
05. Juni 2018
Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 6. und 13. Juni 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
31. Mai 2018
Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 31. Mai 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
29. Mai 2018
Datenschutzgesetz
Für die Wirtschaft ist von Bedeutung, dass der Zugang zum und der... Weiterlesen...
-
15. Mai 2018
Stellungnahmen zur Landratssitzung vom 17. Mai 2018
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...
-
15. Mai 2018
Stellungnahmen zur Grossratssitzung vom 16. und 17. Mai
Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der... Weiterlesen...