29. August 2014
Ungleichbehandlung der Lehrbetriebe im Kanton BL stoppen
Stellungnahme zur Landratsvorlage zu den Beiträgen an die Berufsbildung / Änderung des Bildungsgesetzes.
Grundsätzliche Erwägungen
Die Handelskammer beider Basel lehnt die vorliegende Landratsvorlage ab. Sie unterstützt die Motion 2009/167 „Beiträge an die Berufsbildung“ von Urs Berger und fordert, dass die Vorlage dem Wortlaut der Motion angepasst wird.
Beim Beschluss der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die kantonalen Beiträge an die Überbetrieblichen Kurse zu verdoppeln, standen die Stärkung des dualen Bildungsweges, die Entlastung der Lehrbetriebe sowie die Bestrebung, einer bikantonalen Harmonisierung der Beiträge im Vordergrund. Während Basel-Stadt bereits auch für ausserkantonal stattfindende Kurse die Beiträge verdoppelte, hat sich Baselland für die restriktivere Variante entschieden und unterstützt bislang nur Überbetriebliche Kurse, die innerhalb der Kantonsgrenzen angeboten werden.
Dass der Regierungsrat die Ausweitung der beitragsberechtigten Lehrbetriebe, respektive der ausserkantonalen Kurse, gleichzeitig mit einer Reduzierung der Beiträge um rund einen Drittel dem Landrat als Vorschlag unterbreitet, entspricht nicht dem Inhalt der Motion von Urs Berger. Gleichzeitig darf nicht ausser Acht gelassen werden, dass dadurch auch die bikantonal vereinbarten Beiträge nicht mehr mit jenen von Basel-Stadt übereinstimmen. Dadurch verspielt der Regierungsrat leichtfertig eine bereits erreichte (Teil-)Harmonisierung mit dem Nachbarkanton.
Die vorgeschlagene Beitragsregelung des Beitragssatzes kann so von der Handelskammer nicht unterstützt werden. Sie verlagert die Ungleichbehandlung der Lehrbetriebe auf Kosten der Harmonisierung auf die interkantonale Ebene. Die Handelskammer ist überzeugt, dass der Regierungsrat das duale Bildungssystem mit den Lehrbetrieben als einer ihrer wichtigsten Pfeiler weiterhin stärken und stützen wird, dies auch über die Kantonsgrenze hinaus. Sie fordert daher, die Landratsvorlage dem Wortlaut der Motion entsprechend anzupassen.
Zu ausgewählten Punkten der Vorlage
1.1 Wortlaut der Motion
Die Motion verlangt eine Gleichbehandlung aller Lehrbetriebe im Kanton Baselland, unabhängig davon, ob die Überbetrieblichen Kurse nun innerhalb der Kantonsgrenzen angeboten werden oder nicht. Die bisherige Praxis der Ungleichbehandlung soll durch die Verdoppelung der Beiträge auch für ausserkantonale Kurse, wie dies bereits in Basel-Stadt gehandhabt wird, aufgehoben werden.
Die Handelskammer verlangt, dass das Prinzip der „gleich langen Spiesse“ in zweierlei Hinsicht eingehalten wird. Auf der einen Seite sollen nicht jene Lehrbetriebe benachteiligt werden, die auf ausserkantonale Kursangebote angewiesen sind. Andererseits soll das bikantonale Abkommen über Verdoppelung der kantonalen Beiträge auch zwischen den beiden Kantonen weiter harmonisiert bleiben. Nur so ist gewährleistet, dass Betriebe ihre Lehrstellenangebote auch über die Kantonsgrenze hinaus unter möglichst gleichen Bedingungen aufrechterhalten können.
3.1 Materielle Umsetzung
Die Handelskammer kritisiert den Bildungsabbau des Kantons Basel-Landschaft zulasten der Unternehmen. In der Region kämpft die Wirtschaft zusammen mit Politik und Verbänden seit Jahren gegen den Fachkräftemangel an und fördert das duale System. Auch die Verdoppelung der Beiträge an den Überbetrieblichen Kursen war ursprünglich als Anreiz für die Lehrbetriebe gedacht, damit diese auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten weiterhin Lehrstellen anbieten können.
Die Handelskammer ist sich der „angespannten Finanzlage“ des Kantons bewusst. Dennoch möchte sie betonen, dass es wichtig ist „heute“ in die Bildung zu investieren, um „morgen“ davon zu profitieren, auch als öffentliche Hand. Ausbildungsbeiträge sind grundsätzlich ein bildungspolitisches Instrument, um das Bildungspotenzials optimal zu nutzen und gleichzeitig Chancengleichheit und Nachwuchsförderung zu betreiben. Mit der in seiner Landesratsvorlage vorgeschlagenen Beitragsregelung scheint der Regierungsrat zu kurzfristig zu planen, denn er schwächt damit das duale Bildungssystem und somit die Ausbildung und Anzahl zukünftiger Fachkräfte.
3.2 Umsetzungszeitpunkt
Seit der Überweisung des Landrates im November 2010 sind nun bereits über drei Jahre vergangen.
Eine Rückwirkung bis und mit dem Lehrjahr 2009/2010 wie es die Motion ursprünglich gefordert hat, ist praktisch nicht mehr durchsetzbar und wäre zudem mit einem immens hohen Verwaltungsaufwand verbunden.
Dennoch ist aus Sicht der Kammer eine möglichst rasche und effiziente Umsetzung nun unumgänglich. Sie fordert aus diesem Grund eine Inkraftsetzung mit Rückwirkung auf das Lehrjahr 2014/2015.
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