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28. August 2014

Attraktivität der Höheren Fachschulen muss gefördert werden

Stellungnahme zur Landratsvorlage betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV).

 

Grundsätzliche Erwägungen

Die Attraktivität der Höheren Fachschulen muss gefördert und gesteigert werden. Die Entlastung der Studierenden durch niedrig gehaltene Studiengebühren und die volle Freizügigkeit sind geeignete Massnahmen, die durch den Beitritt zur HFSV auch für Höhere Fachschulen und Studierende im Baselland greifen werden. Die Handelskammer beider Basel befürwortet daher den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung (HFSV).

 

Die Höhere Berufsbildung bildet mit den Hochschulen die Tertiär-Stufe des Bildungssystems. Die Höheren Fachschulen sind deshalb, als Teil der dual ausgerichteten Höheren Berufsbildung, von grosser Bedeutung für die Wirtschaft. Die Abgänger sind fachspezifisch auf sehr hohem Niveau angesiedelt und bringen zusätzlich fundiertes, praktisches Wissen mit.

 

In den vergangenen bildungspolitischen Diskussionen kam der Höheren Fachschule jedoch kaum die Bedeutung zu, welche sie grundsätzlich im Bildungssystem verdient. Dies soll sich mit der interkantonalen Vereinbarung (HFSV) nun ändern. Durch die von den Vertragskantonen einheitlich festgelegten Pauschalbeiträgen und dem verankerten Prinzip der Freizügigkeit, haben die Höheren Fachschulen den Standard bezüglich Kostentransparenz und Freizügigkeit von Hochschulen erreicht und können endlich eine echte Alternative zur Tertiär A-Stufe bieten.

 

Die Handelskammer unterstützt das duale Bildungssystem uneingeschränkt, da es in der Bildungslandschaft einer der wichtigsten Pfeiler zur Bekämpfung des Fachkräftemangels ist. Die Förderung der Höheren Fachschulen hat die Kammer daher auch als wichtige regionale Aufgabe in ihrem bildungspolitischen Grundsatzpapier verankert und heisst deswegen den Beitritt zur HFSV als Stärkung der Höheren Fachschulen im dualen Bildungssystem gut.

 

Dennoch möchte die Kammer darauf hinweisen, dass die Höhe der Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt, bspw. bei einer Revision der Vereinbarung noch einmal behandelt werden muss. Der Pauschalbeitrag soll angehoben werden. Wünschenswert wäre, dass Studierende der Tertiär-B Stufe auch tatsächlich dieselben Voraussetzungen haben wie Studierende der Tertiär-A Stufe.

 

Wettbewerbsfähigkeit

Vom marktwirtschaftlichen Blickwinkel aus gesehen, kann die Gleichstellung aller Höheren Fachschulen zu einer Konzentration und Bereinigung des teilweise bestehenden Überangebotes an Bildungsgängen und Schulen führen. Dadurch werden Kosten zukünftig durch effizientere Leistungserbringung gesenkt und eine Transparenz der teilweise zersplitterten Angebote herbeigeführt.

 

Die Handelskammer unterstützt diesen marktwirtschaftlichen Aspekt vollumfänglich.

 

Konsequenz bei Nichtbeitritt

Die finanziellen Konsequenzen müssen bei einem Nichtbeitritt zur HFSV die Höheren Fachschulen wie auch die HF-Studierenden des Kantons Basel-Landschaft tragen. Spätestens im Jahr 2019, wenn die fünfjährige Übergangsfrist verstrichen ist, wären die Höheren Fachschulen gegenüber ausserkantonalen Schulen nicht mehr wettbewerbsfähig und die Studierenden durch hohe Studiengebühren benachteiligt.

 

Aus Sicht der Handelskammer kann dies für den Kanton Basel-Landschaft keine Option sein, da er durch die Life-Sciences-Industrie stärker als viele andere Kantone vom Fachkräftemangel betroffen ist und in Zukunft eine Verschärfung der Lage durch die demografische Entwicklung und der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative angenommen werden muss.

 

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BL Beitritt interkant. Vereinbarung über Beiträge HFSV

Karin Vallone
Bereichsleiterin Bildung
[email protected]
T +41 61 270 60 86

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