27. Februar 2015
ÖV-Tangentialbusverbindungen
Betrifft: Postulat an den Landrat Nr. 2014-179
Anliegen
Wir bitten Sie, geschätzte Landrätinnen und Landräte, das Postulat Nr. 2014-179 „ÖV-Tangential-busverbindungen stecken im Stau“ an der kommenden Sitzung vom 5. März 2015 nicht zu überweisen.
Argumentation
Die Forderung, dass auf den genannten Tangentialverbindungen abschnittweise separate Spuren für den Busverkehr oder andere Massnahmen eingeführt werden sollen, unterstützt die Handelskammer, sofern damit gemeint ist, dass das bestehende Strassennetz um zusätzliche Busspuren erweitert wird. Die Handelskammer geht hingegen davon aus, dass dies im Postulat 2014-179 nicht der Fall ist, weshalb sie das Postulat nicht unterstützt. Eine Sperrung bestehender Spuren zur alleinigen Nutzung durch Busse betrachtet die Handelskammer als kontraproduktiv. Die Verkehrsträger Strasse und Schiene sollen integral betrachtet und gleich behandelt werden, genauso wie der öffentliche und individuelle Verkehr. Die Bevorzugung von Bussen im Feierabendverkehr bewirkt unter dem Strich, dass der Verkehrsfluss als Ganzes gestört und somit mehr Stau verursacht wird.
Die Befürchtung, dass Fahrgäste, die mit dem Bus im Stau stecken, auf den MIV ausweichen, teilt die Handelskammer nicht. So hat die Stärkung der Tangentialverbindungen innerhalb des „6. Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs“ des Kantons Basel-Landschaft zwar zu einem Fahrgastzuwachs auf den tangentialen Buslinien geführt. Diese Zunahme auf den Buslinien „führte allerdings zu einem leichten Rückgang der Nachfrage auf den Tramlinien“ (Entwurf für die Vernehmlassungsvorlage an den Landrat zur Erteilung eines 7. Generellen Leistungsauftrages im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2014-2017, S. 4). Die Befürchtung, dass eine Verlagerung vom ÖV zum MIV stattfinden würde, ist somit höchstens teilweise begründet. Eine Rückverlagerung fände eher vom Bus zum Tram als vom Bus zum Auto statt.
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Standortpolitik
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