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08. August 2016

NAF: Nachhaltige Strassenfinanzierung auf Zielgeraden

Mit dem NAF wird die Finanzierung der Nationalstrassen nachhaltig geregelt. Die Handelskammer beider Basel konnte in diesem für die Region wichtigen Dossier in Bundesbern beachtliche Erfolge erzielen.

 

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Der Nationalrat hat in der vergangenen Session die Schaffung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) behandelt. Dieser unbefristete Fonds regelt schweizweit, wie Bau, Betrieb und Unterhalt von Nationalstrassen finanziert und Engpässe- auf den Nationalstrassen und Teilen des Agglomerationsverkehrs beseitigt werden. Der NAF bildet das Pendant zum Bahninfrastrukturfonds (BIF), der die Finanzierung der Schieneninfrastruktur in der ganzen Schweiz regelt. Die Vorlage ist für die Region Basel wichtig, da sie Auswirkungen auf den Personen- wie auch auf den Güterverkehr der Region hat.

 

Weiter denken

Die Handelskammer hat sich im parlamentarischen Prozess erfolgreich für Folgendes eingesetzt:

 

  • Infrastrukturmassnahmen müssen nicht nur die Situation für den Personenverkehr, sondern auch diejenige für den Güterverkehr auf der Strasse verbessern – dies muss im NAF-Gesetz explizit verankert werden. Denn die Feinverteilung der Güter in den Agglomerationen erfolgt auf der Strasse. Entsprechend muss der Güterverkehr in der NAF-Vorlage berücksichtigt werden. Zusammen mit dem Cargo Forum Schweiz hat die Handelskammer ihre Anliegen dazu in einem Factsheet zuhanden des Nationalrats zusammengefasst.
  • Der BIF finanziert explizit nur Eisenbahninfrastrukturen. Trams sind davon grösstenteils ausgenommen, insbesondere Überlandtrams, die nicht direkt auf einer Strasse verlaufen (z.B. Tram Nr. 10 ins Leimental). Damit sich der Bund weiterhin an der Finanzierung von Trams beteiligen kann, muss dies via NAF möglich bleiben. Denn Trams sind ein wesentlicher Bestandteil des Agglomerationsverkehrs.
  • Der Netzbeschluss (NEB) sieht vor, dass rund 376 zusätzliche Kilometer Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden. Der NEB soll in den NAF integriert und durch diesen finanziert werden. Dies würde bedeuten, dass die H18 Basel-Delémont sowie die A22 Liestal-Sissach vom Kanton Basel-Landschaft an den Bund übergehen und dieser somit die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten von rund 20 Millionen Franken übernehmen würde.

 

Erfolge für unsere Region erzielt

Beim Entscheid zum Netzbeschluss ist der Nationalrat dem Ständerat gefolgt und hat die Integration des NEB in den NAF befürwortet. Die Finanzierung von Überlandtrams mittels NAF ist nach der Behandlung der Vorlage im Nationalrat nun ebenfalls vorgesehen. Dass die NAF-Vorlage den Güterverkehr explizit berücksichtigt, muss noch in der Differenzbereinigung im Ständerat erreicht werden, bei der die Unterschiede zwischen den Vorlagen von National- und Ständerat ausgleichen werden. „Dank intensivem Lobbying haben wir erreicht, dass der Ständerat den Netzbeschluss in den NAF integriert hat. Der Nationalrat ist diesem Entscheid erfreulicherweise gefolgt. Dies ist ein wichtiger Entscheid für unsere Region“, berichtet Martin Dätwyler, stv. Direktor der Handelskammer, erfreut. „Nach diesen Etappensiegen werden wir weiter mit aller Kraft dafür sorgen, dass die Anliegen der Region Basel in Bern gehört und angemessen berücksichtigt werden. Denn nur mit einer nachhaltigen Finanzierung der Strasseninfrastruktur ist gewährleistet, dass die Region Basel als Wirtschaftsstandort attraktiv bleibt.“

 

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81

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Kommentare



Hinweis: Ihr Kommentar wird nach Erhalt geprüft. Die Handelskammer entscheidet über die Freigabe.


11. August 2016

Handelskammer beider Basel

Richtig. Herzlichen Dank, Herr Schenk, dass Sie uns auf diesen Vertipper aufmerksam gemacht haben. Wir haben dies inzwischen korrigiert.

10. August 2016

Dieter Schenk, Liestal

Eine kleine Bemerkung: Die A2 Liestal-Sissach wird neu als A22 bezeichnet.


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