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03. Oktober 2016

NAF: Einigung in Parlament, Region profitiert!

Durch das klare Bekenntnis von National- und Ständerat zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist die nachhaltige Finanzierung der Nationalstrassen in greifbarer Nähe. 2017 wird das Volk über die Errichtung des NAF abstimmen. Die Region Basel profitiert, indem die A22 und die A18 zu Autobahnen würden.

 

Der National- und der Ständerat haben in der Herbstsession die letzten Differenzen ausgeräumt und damit entschieden, auf Verfassungsebene einen Fonds zur dauerhaften Finanzierung der Nationalstrassen einzurichten. Dies ist nötig, weil die heute vorhandenen Mittel nur noch für den immer aufwändigeren Unterhalt ausreichen, nicht aber für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes oder die Beseitigung der Engpässe. Weil die Errichtung des NAF eine Verfassung bedingt, wird es 2017 zu einer obligatorischen Volksabstimmung kommen.

 

Die Region profitiert

Für die Region Basel ist es insbesondere ein Erfolg, dass die Räte den sogenannten Netzbeschluss (NEB) in die Vorlage integriert haben. Denn mit diesem werden rund 400 Kilometer Strasse, für die heute die Kantone verantwortlich sind, ins Nationalstrassennetz aufgenommen. In der Region Basel sind dies die A18 Basel-Delémont sowie die A22 Liestal-Sissach. Werden diese beiden Kantonsstrassen zu Nationalstrassen, übernimmt der Bund die Betriebs-, Unterhalts- und Ausbaukosten im Umfang von rund 20 Millionen Franken pro Jahr. Zudem würde der Bund die Kosten für Bauten wie den Vollanschluss Aesch oder den Zentrumsanschluss Liestal übernehmen.

 

Alle Verkehrsträger fördern

Die Handelskammer setzt sich bereits seit Langem für die Integration des NEB in den NAF ein. Dies tut sie unter anderem in enger Zusammenarbeit mit dem Komitee Pro Bundesstrasse Basel-Jura, dessen Geschäftsführung sie 2015 übernommen hat. Sie hat zudem intensiv für die Integration des NEB in den NAF in Bundesbern lobbyiert. Dass nach der Schiene nun auch die Strasse eine nachhaltige Finanzierungslösung erhält, ist für die Handelskammer ein Muss – denn nur, wenn alle Verkehrsträger gleichsam gefördert werden, können die in Zukunft anfallenden Verkehrsaufkommen bewältigt und so der Wirtschaftsstandort Basel attraktiv gehalten werden. Entsprechend klar wird sich die Handelskammer für die Annahme der NAF-Vorlage durch das Volk 2017 einsetzen.

 

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81

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