25. Oktober 2017
Kontraproduktiver Ansatz
Diesen Freitag startet im Bundeshaus die parlamentarische Beratung rund um die Unternehmensverantwortungs-Initiative. Als erstes Gremium befasst sich die Rechtskommission des Ständerats damit. Was möchten die Initianten?
Die Initianten wollen Schweizer Unternehmen verpflichten, auch bei ihren Zulieferbetrieben im Ausland Menschenrechte und Umweltanliegen rigoros durchzusetzen. Dafür wollen die Initianten in der Bundesverfassung umfassende Haftungsbestimmungen festschreiben. Die Schweizer Unternehmen werden zu weltweiten Sorgfaltsprüfungen verpflichtet und haften grundsätzlich, wenn sie nicht das Gegenteil beweisen könnten. Es würde also die Beweislastumkehr gelten. Die Unternehmensverantwortungs -Initiative nimmt ein wichtiges Anliegen auf, setzt damit jedoch auf die falschen Instrumente. Bereits heute nehmen Schweizer Unternehmen ihre Verantwortung im sozialen wie ökologischen Bereich im In- und Ausland vorbildlich wahr. Aus Sicht der Schweizer Wirtschaft ist die Unternehmensverantwortungs-Initiative unnötig und kontraproduktiv.
Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die vorgeschlagenen Massnahmen bei Haftung und Sorgfaltsprüfung viel zu weit gehen. Es müsste mit einer veritablen Klageflut gerechnet werden. Um sich dagegen zu wappnen, müssten Schweizer Unternehmen jede Geschäftsbeziehung bis ins kleinste Detail kontrollieren. Die Unternehmen müssten umfassende und teure Kontrollmechanismen installieren – ohne Garantie auf Erfolg. Wie der Bundesrat sind wir der Meinung, dass die Initiative grossen Schaden anrichten würde.
Schweizer Unternehmen nehmen Menschenrechte und Umweltschutz ernst. Sie stellen sich weltweit ihrer Verantwortung. Sowohl in sozialen Belangen als auch in Umweltschutzfragen. Wertvorstellungen und Standards in den international tätigen Schweizer Unternehmen gelten weltweit. Die Unternehmen „exportieren“ diese Werte auch in Länder, die sich in diesen Fragen noch nicht auf Augenhöhe mit uns bewegen.
International tätige Schweizer Unternehmen haben tausende Geschäftsbeziehungen und Zulieferer. Doch auch bei massiven Investitionen in eine umfassende Kontrollbürokratie besteht für sie ein hohes Risiko. Um die Risiken zu minimieren, würden sie ihre Engagements im Ausland zurückfahren, Geschäftsbeziehungen aufgeben und Investitionen im Ausland reduzieren. Von den negativen Konsequenzen wären letztlich jene betroffen, welche die Initiative zu schützen vorgibt: Nämlich die Bevölkerung – insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Damit wird klar, dass die Initiative nicht nur dem Wirtschaftsstandort Schweiz in hohem Masse schadet, sondern letztlich kontraproduktiv ist. Sie torpediert geradezu das freiwillige Engagement von international tätigen Unternehmen und bedeutet einen klaren Rückschritt im etablierten Dialog zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen. Für einen konstruktiven Dialog braucht es Vertrauen. Dieses droht aber mit der Initiative zerstört zu werden, wenn Klagen und Gerichtsprozesse im Vordergrund stehen.
Mein Fazit ist klar: Die Initiative ist untauglich und kontraproduktiv. Sie setzt auf rechtliche Auseinandersetzung anstatt auf Dialog und Zusammenarbeit. Das ist der falsche Weg.
Erstmals veröffentlicht in der Basler Zeitung vom 25. Oktober 2017
Direktor
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