25. Juli 2018
Angemessene Geschlechter-Diversität erwünscht
Das Schweizer Aktienrecht wird zurzeit revidiert. Die Vorlage zuhanden des Parlaments enthält auch Vorgaben zu Geschlechterquoten: Im Verwaltungsrat sollen mindestens 30 Prozent und in der Geschäftsleitung mindestens 20 Prozent Frauen vertreten sein. Werden diese Richtwerte nicht eingehalten, wird die Aktiengesellschaft verpflichtet, im Vergütungsbericht die Gründe anzugeben und die Massnahmen zur Verbesserung darzulegen. Es existieren in der Wirtschaft bereits Bestrebungen auf freiwilliger Basis um den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen.
Die Handelskammer beider Basel empfiehlt folgende beide Richtlinien: economiesuisse hält in ihrem «Swiss Code of Best Practice» fest, dass beide Geschlechter mit einer angemessenen Diversität im Verwaltungsrat vertreten sein sollen. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat zudem einen «Code of Conduct» entwickelt, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen. Der «Code of Conduct» wurde für Personalberatungsunternehmen geschrieben, kann aber in allem Branchen umgesetzt werden.
Mit Unterzeichnung des «Code of Conduct» verpflichten sich Unternehmen elf Grundsätze hinsichtlich der Geschlechter-Diversität zu berücksichtigen. Nebst einer angemessenen Nachfolgeplanung sieht die Empfehlung zum Beispiel auch die Berücksichtigung des weiblichen Anteils bei Listenempfehlungen für Vakanzen, aber auch die Unterstützung sowie die neutrale Beurteilung vor.
Eingriff in die Organisationsfreiheit von Unternehmen
Für die Handelskammer beider Basel geht die geplante Vorgabe im Aktienrecht zu weit und stellt einen Eingriff in die Organisationsfreiheit von Unternehmen dar. Für den Erfolg eines Unternehmens ist die fachliche Qualifikation entscheidend - unabhängig vom Geschlecht. Wichtiger als starre Geschlechterquoten ist eine Diversifikation der fachlichen Kompetenzen, wie auch des Alters und der Ausbildung. Mit der Berücksichtigung der Leitlinien wird die geschlechterunabhängige fachliche Qualifikation, aber auch eine angemessene Diversität der Mitglieder sichergestellt.
Zum «Swiss Code of Best Practice» von economiesuisse
Zum «Code of Conduct» des Schweizerischen Arbeitgeberverbands