29. März 2013
Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung
Die Handelskammer beider Basel fordert Erleichterungen für Halter von Schwerverkehrsfahrzeugen und keine weiteren finanziellen Belastungen.
Zur Vernehmlassungsvorlage
Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
1. Teil: aktuell vorgeschlagene Änderungen der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
1.1. Sind Sie einverstanden, dass vom Zivilschutz gemietete Fahrzeuge neu wie folgt abgabefrei eingesetzt werden können:
- im Rahmen von Einsätzen bei Katastrophen, in Notlagen, bei bewaffneten Konflikten, zugunsten der Gemeinschaft auf nationaler Ebene sowie anlässlich der Ausbildung;
- für Instandstellungsarbeiten gestützt auf ein im Voraus eingereichtes Gesuch und sofern keine Wettbewerbsverzerrung vorliegt?
JA
1.2. Sind Sie einverstanden, dass Transfers von Fluggästen zwischen einem Flughafen und einem touristischen Ort oder Gebiet (Flughafentransferfahrten) weiterhin abgabepflichtig bleiben?
keine Stellungnahme / nicht betroffen
1.3. Sind Sie einverstanden, dass die Antragstellerinnen oder Antragsteller die wesentlichen Unterlagen und Belege, mit welchen die Einhaltung der Verwendungsverpflichtung nachgewiesen werden kann, während fünf Jahren aufbewahren und diese der Oberzolldirektion auf deren Verlangen hin vorweisen müssen?
JA
Eine Kontrollmöglichkeit zur Vorbeugung gegen den Missbrauch einer Ansatzreduktion macht Sinn. Zudem bedeutet es für den Antragsteller keinen grossen Aufwand, ohnehin benötigte Unterlagen aufzubewahren.
1.4. Sind Sie einverstanden, dass im Fahrzeugausweis eingetragene Beschränkungen wie Achslasten, Sattellasten, Stützlasten und dergleichen neu zur Berechnung der Abgabe nicht mehr berücksichtigt werden?
JA
Jegliche Erleichterungen im Berechnungsverfahren sind zu begrüssen. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt keinen Mehraufwand bedeuten, der diesen Vorteil wieder zunichte macht.
1.5. Sind Sie einverstanden,
- dass inländische, LSVA-pflichtige Anhänger, die mit Wechselschild betrieben werden, mit einem Zeichen, auf dem das im Fahrzeugausweis eingetragene höchstzulässige Gesamtgewicht aufgeführt ist und das den Spezifikationen nach Anhang 5 zu entsprechen hat, versehen werden müssen, und
- dass die Übergangsfrist für bereits immatrikulierte Anhänger 3 Monate beträgt?
JA
Eine Kennzeichnung macht in solchen Fällen Sinn. Allerdings ist in Anbetracht der im Vergleich zu den anderen SVA-pflichtigen Fahrzeugen geringen Anzahl dieser Mehrfachimmatrikulationen eine Übernahme der Produktionskosten angebracht. Der/die Halter/Halterin hat lediglich für die Kosten der Anbringung aufzukommen.
1.6. Sind Sie einverstanden,
- dass analog zu den Artikeln 32 (Rückerstattung bei Ausserverkehrsetzung, PSVA) und 33 SVAV (Rückerstattung für Auslandfahrten, PSVA) Beträge unter 50 Franken pro Gesuch für Fahrzeuge, die für die Armee oder den Zivilschutz gemietet werden (Art. 3. Abs. 1 Bst. a und abis SVAV), nicht zurückerstattet werden, und
- dass das Rückerstattungsgesuch zusammen mit den für die Behandlung des Gesuches relevanten Unterlagen innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Abgabeperiode einzureichen ist?
JA
1.7. Sind Sie mit der Erweiterung von Artikel 50 einverstanden, dass die EZV die Weiterfahrt verhindern oder - sofern verhältnismässig - die Beschlagnahmung des Fahrzeugs veranlassen kann, wenn Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen unterbleiben oder Sicherungsmassnahmen nicht umgesetzt werden?
NEIN
1.8. Sind Sie mit der Anpassung der Verordnung über die Gebühren der Zollverwaltung einverstanden?
keine Stellungnahme / nicht betroffen
1.9. Weitere Bemerkungen?
Keine.
2. Teil: Fragen zu allfälligen künftigen Änderungen der SVAV
2.1. Sollen Fahrzeuge, welche mit Händlerschildern verkehren, der LSVA unterstellt werden?
NEIN
2.2. Sollen Halter von Lieferwagen, die mit einer zulässigen Anhängelast von über 3,5 t zum Verkehr zugelassen sind, verpflichtet werden, den Lieferwagen mit einem LSVA-Erfassungsgerät auszurüsten?
NEIN
2.3. Weitere Bemerkungen?
Keine.
Downloads
Stellungnahme Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) Fragenkatalog
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
Artikel teilen
Das könnte Sie auch interessieren
-
17. September 2018
Handelskammern am südlichen Oberrhein sprechen sich für Bahnanschluss EAP aus
Die Industrie- und Handelskammern am südlichen Oberrhein fordern... Weiterlesen...
-
30. August 2018
Stellungnahme: Änderung der Postverordnung – neue Erreichbarkeitsvorgaben
Die «Änderung der Postverordnung (VPG; SR 783.01) – Neue... Weiterlesen...
-
23. August 2018
Stellungnahme: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2019
Die Handelskammer beider Basel nimmt die Gelegenheit wahr, zum... Weiterlesen...
-
16. August 2018
Der Ringschluss ist alternativlos
Die Kapazitäten auf der Strasse werden immer knapper. Die Folgen... Weiterlesen...
-
16. August 2018
EuroAirport im Aufwind
Immer mehr Passagieren starten vom und landen am EuroAirport... Weiterlesen...
-
31. Juli 2018
8. Generellen Leistungsauftrags im Bereich des öffentlichen Verkehrs – Fortführung für die Jahre 2020 und 2021
Grundsätzlich ist die Handelskammer beider Basel mit den... Weiterlesen...
-
05. Juli 2018
Reger Austausch und gemeinsame Interessen
Die Koordinationsplattform Secteur Suisse der Handelskammer beider... Weiterlesen...
-
05. Juli 2018
Handelskammern am Oberrhein wollen Herzstück jetzt
Die sechs Handelskammern am Oberrhein fordern den Bund auf, die... Weiterlesen...
-
31. Mai 2018
Parkplätze auf Allmend werden knapper
Mit der «Künftigen Parkierungspolitik» will der Kanton Basel-Stadt... Weiterlesen...