13. Dezember 2016
Jetzt beginnt die Suche nach alternativen Finanzierungsmodellen
Nachdem das Volk am 27. November 2016 die Energiesteuer in Baselland deutlich abgelehnt hat, müssen jetzt die Alternativen angepackt werden.
Das Votum des Baselbieter Stimmbürgers war deutlich: 57 Prozent lehnten eine neue Steuer im Energiebereich ab. Mit dieser wollte der Kanton die Massnahmen aus dem Energiegesetz finanzieren, welche noch bis mindestens 2018 aus einem seit 2010 laufenden Verpflichtungskredit mitbezahlt werden.
Somit stellt sich nun die Frage, welche neuen Modelle neben der Steuer oder einem Verpflichtungskredit die Finanzierung des sinnvollen und auch von der Handelskammer nicht bestrittenen Gebäudeprogramms übernehmen können. Dabei ist weniger die Frage zentral, wie das geschehen soll, sondern vielmehr, ob die gewählte Methode sich an wichtigen liberalen Grundsätzen orientiert. Also verursachergerecht ist, keinen Umverteilungsmechanismus darstellt und Mitnahmeeffekte minimiert, bzw. ganz vermeidet.
Wo stehen wir heute?
Grundsätzlich ist es möglich, ohne jegliche Subventionen das Gebäudeprogramm weiterzuführen. Denn der Kanton erhält einen Sockelbeitrag aus dem Gebäudeprogramm des Bundes, aus welchem Sanierungsmassnahmen von Einzelbauteilen mitfinanziert werden (der sogenannte Teil A). Hierbei geht man von zukünftig etwa 2.7 Millionen Franken pro Jahr aus. Bisher (2010-2015) betrugen diese Mittel ca. 4.8 Millionen Franken jährlich und damit mehr als das Doppelte dessen, was der Kanton für den Rest des Gebäudeprogramms erhält - der sogenannte Teil B (bisher ca. 2.4 Miollionen Franken jährlich).
Mit diesem Teil B, werden primär Massnahmen bei Gebäudetechnik, für erneuerbaren Energien etc. finanziell unterstützt. Hierfür gibt es Bundesgelder, wenn der Kanton seinerseits finanzielle Mittel spricht. Photovoltaikanlagen kann man hierbei grossmehrheitlich ausnehmen, denn diese werden schon via Kostendeckende Einspeisevergütugn (KEV) massgeblich gefördert.
Welche Möglichkeiten bestehen?
Stellt sich also die Frage, welche kantonalen Finanzierungen in Frage kommen, wenn mann die Bundesgelder aus Teil B beanspruchen möchte. Eine wurde im Vorfeld der Abstimmung vorgeschlagen: das Energieförder-Sparen. Hauseigentümer, die ihr Gebäude energetisch sanieren möchten, würden hierbei Geld auf einem Spezialkonto deponieren und könnten diese Ausgaben im jeweiligen Jahr bei ihrer Steuererklärung in Abzug bringen. Es gilt zu untersuchen, ob und wie das Energieförder-Sparen mit geltendem Recht kompatibel gemacht werden kann. Will heissen, ob die private Finanzierung von Massnahmen des Gebäudeprogramms nicht den kantonalen Fördermitteln gleichgesetzt werden kann.
Einen positiven Hinweis stellt die Tatsache dar, dass in der Energiestrategie 2050 bereits vorgesehen ist, energetische Investitionskosten auf mehrere Steuerperioden übertragbar zu machen (Art. 32 Abs. 2 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer).
Einige Banken in der Schweiz - vornehmlich Kantonalbanken - bieten ökologisch orientierte Hypothekarmodelle an. Diese gewähren Bauherren günstigere Hypotheken an, wenn Gebäude mindestens nach Minergie-Standard erbaut werden. Sie stellen somit eine indirekte Förderung von Massnahmen im Energieeffizienz- und Gebäudetechnikbereich dar. Allenfalls wäre zu prüfen, ob ein ähnliches Modell auch für kantonale Fördermittelanwendbar wäre.
Eine Finanzierungsart mit zweckgebundenen, privat aufgebrachten Mitteln erscheint der Handelskammer beider Basel jedoch am sinnvollsten.
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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