
06. Oktober 2014
Energiegesetz Baselland: teuer und aufwändig
Das zur Vernehmlassung veröffentlichte neue Energiegesetz Baselland ist mit fast doppelt so vielen Artikeln wie das bestehende Gesetz ein Administrativmonster und wird beim Kanton, bei den Unternehmen und bei Privaten viel unnötigen Aufwand generieren. Zudem wird eine neue Steuer von bis zu 30 Millionen Franken jährlich eingeführt. Die Handelskammer beider Basel lehnt das Gesetz, das Unternehmen mehrere zehntausend Franken pro Jahr kosten kann, deshalb ab.
Mit dem neuen Energiegesetz will der Kanton die bisherigen Verpflichtungskredite zur Förderung der rationellen Energienutzung und der Nutzung von erneuerbaren Energien von rund fünf Millionen Franken jährlich durch eine neue Steuer von bis zu 30 Millionen Franken ersetzen. Es ist fraglich, ob ein solch hoher Betrag überhaupt sinnvoll eingesetzt werden kann. Ein Blick nach Basel-Stadt, wo die Förderabgabe jährlich rund 10 Millionen Franken einspielt, zeigt an Beispielen wie einem Wettbewerb für das schönste Flachdach oder der Finanzierung einer Beilage "Neue Energie für die Schweiz" in mehreren Schweizer Zeitungen, dass es erstens schwierig ist, sinnvolle Projekte zu finden, dass aber zweitens Geld, wenn es einmal im Topf gelandet ist, sicher auch ausgegeben wird.
Steuer auf nicht erneuerbar produzierten Strom ist nicht praktikabel
Die neue Steuer des Kantons Basel-Landschaft soll auf Heizöl und Erdgas sowie nicht erneuerbar produzierten Strom erhoben werden. Die fossilen Energieträger besteuert der Bund bereits durch eine CO2-Abgabe, die – ursprünglich als reine Lenkungsabgabe eingeführt – mittlerweile dank einer Teilzweckbindung in die Gebäudesanierung fliesst. Nicht nur das kantonale Aufstocken der Steuer auf die fossilen Energieträger für denselben Zweck (Gebäudesanierungen) ist störend: Es ist zudem fraglich, ob die Kantone überhaupt berechtigt sind, zusätzlich zum Bund Abgaben auf Brennstoffe zu erheben, wie ein Rechtsgutachten zu Händen der Energiedirektorenkonferenz belegt.
Die Steuer auf nicht erneuerbar produziertem Strom schliesslich ist nicht praktikabel. In einem liberalisierten Strommarkt werden Endkunden ihren Strom auch bei ausserkantonalen Anbietern beziehen, so dass die Informationen über dessen Produktion kaum erhältlich sind, schon gar nicht für die durchleitenden Energieversorgungsunternehmen, bei welchen gemäss Gesetzesentwurf die Steuer erhoben werden würde.
Freiwillige Vereinbarungen als Erfolgsmodell
Viele Unternehmen der Region haben gemeinsam mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) freiwillige Vereinbarungen zum Energiesparen getroffen und dazu beigetragen, die mit dem Kyoto-Protokoll abgestimmten Ziele der Schweiz zu übertreffen. Der Kanton Basel-Landschaft will mit der Einführung eines neuen, zusätzlichen Grossverbraucherartikels nicht nur diese Vereinbarungen erneut prüfen, sondern darüber hinaus Firmen verpflichten, gewisse Massnahmen zu realisieren. Das Erfolgsmodell der freiwilligen Vereinbarungen wird damit untergraben und Firmen, die sich diesen Vereinbarungen bereits unterzogen haben, werden vor den Kopf gestossen.
Der hohe administrative Aufwand, der das neue Gesetz nicht nur in diesem Bereich mit sich bringen wird, steht in keinem Verhältnis zu dessen Nutzen und die im Zweckartikel genannte Vorgabe, eine „im volkswirtschaftlichen Interesse liegende (…) Energieversorgung zu gewährleisten“ wird damit nicht umgesetzt.
Das neue Energiegesetz Baselland ist gut gemeint, aber überladen. Die Handelskammer beider Basel wird sich gegen dessen Einführung einsetzen.
Direktor
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Abstimmung
Kommentare
07. Oktober 2014
Stefan Zemp
Das ist wieder einmal Typisch. Während der Direktor der Wirtschaftskammer die Abgabe für nichterneuerbare zuhanden Gebäudeprogramm Energiepaket lobt, ist die Handelskammer dagegen. Für einmal umgekehrte Vorzeichen. Gabs da nicht schon mal einen Führer der Indiander der besagte" erst wenn der letzte Baum geschlagen der letzte Fluss vergiftet, wird der weisse Mann begreifen, dass man Gelfd nicht fressen kann. Mehr als 150 Jahre alt, jedoch nach wie vor visionär . Wollen wir auch in 50 Jahren noc
07. Oktober 2014
Peter Schnurrenberger
Vielen Dank für diesen gut geschriebenen Artikel und die klare Argumentation.
07. Oktober 2014
Bussmann Urs, Bussmann Treuhand
Bleiben Sie dran. DANKE.
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