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09. Mai 2017

Veloring – Zu wenig Grundlagen, deshalb NEIN

Am 21. Mai 2017 stimmt der Kanton  Basel-Stadt über den Veloring ab. Dies obwohl auf rund der Hälfte der Strecke die Linienführung unklar ist und kantonales Recht eingeführt würde, das in Konflikt mit Bundesrecht steht. Die Handelskammer beider Basel empfiehlt deshalb ein NEIN zum Veloring.

 

Am 21. Mai 2017 stimmt der Kanton Basel-Stadt über den Veloring ab. Dabei geht es um einen Planungskredit über 25 Millionen Franken für die „Gesamtkoordination, Planung und Umsetzung des Velorings, exklusive der Sevogelbrücke“. Geplant ist ein zehn Kilometer langer Veloring um Basel.

 

Unklare Linienführung - unklarer Nutzen

Auf rund der Hälfte der Strecke ist allerdings unklar, wo der Veloring verlaufen soll. So ist die Verkehrsführung über den Zoo oder im Gundeli noch nicht geklärt. Zwischen der Wettsteinbrücke und der Schwarzwaldbrücke soll zudem ungefähr auf Höhe Roche eine neue Brücke, die Sevogelbrücke – auch Sevogelsteg genannt – errichtet werden. Deren Finanzierung ist in der Vorlage nicht geregelt. Weiter sind weder die Auswirkungen des Velorings auf die Infrastruktur noch auf den Strassenverkehr eruiert.

 

Rechtliche Unsicherheiten

Gemäss dem Kanton Basel-Stadt sind Fahrradstrassen Strassenabschnitte mit Tempo 30, jedoch ohne die sonst üblichen Rechtsvortritte. Das heisst, mit einem JA zum Veloring würden auf Kantonsebene die rechtlichen Grundlagen geschaffen, dass Velofahrende gegenüber einmündendem Verkehr von Rechts vortrittsberechtigt wären und dass Tempo 30 auf Hauptstrassen eingeführt werden könnte.

 

Ob dies wie vorgesehen umgesetzt werden kann, ist allerdings unklar. Der Kanton selber sagt, dass dies mit der heutigen rechtlichen Lage und ohne entsprechende Anpassungen auf Bundesebene nur sehr beschränkt realisierbar wäre. Denn die Einführung von Tempo 30 auf Hauptstrassen sowie das Aufheben des Rechtsvortritts zugunsten von Velofahrenden verstösst gegen geltendes Bundesrecht.

 

NEIN am 21. Mai 2017

Grundsätzlich unterstützt die Handelskammer die Förderung von Veloverkehr. Für den Veloring sollen jedoch 25 Millionen Franken gesprochen werden, obwohl das Projekt noch nicht genügend ausgearbeitet ist und noch viele Unklarheiten betreffend Route, Tempolimiten und Vortrittsrechte bestehen. Die Grundlagen für einen fundierten Entscheid sind nicht ausreichend und die rechtliche Umsetzbarkeit ist nicht sicher. Deshalb empfiehlt die Handelskammer am 21. Mai 2017 ein NEIN zum Veloring.

 

 

Florian Landolt
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Standortpolitik

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