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13. April 2018

Stellungnahmen zu den Landratssitzungen vom 19. und 26. April 2018

Die Handelskammer beider Basel nimmt zu diversen Traktanden der Landratssitzungen vom 19. und 26. April 2018 Stellung.

 

Traktandum 22: 2017/334; Motion von Marianne Hollinger Erträge aus marktfähigen Forschungsleistungen auch für den Kanton

Mit hohen Royalties wird für Forschende der Universität Basel der Anreiz, ein Start-up zu gründen, geschmälert. Damit würde die Motion ihr Ziel, mehr Einnahmen für die Universität Basel zu generieren, verfehlen.

 

Auch macht es keinen Sinn, von den Unternehmen, welche das von der Universität geschaffene Wissen oder die entwickelten Technologien erfolgreich auf dem Markt verwerten, eine staatliche Beteiligung zu verlangen. Der Anreiz für Unternehmen, dies zu tun, würde damit ebenfalls drastisch geschmälert. Dem Kanton fliessen die Investitionen in die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Universität in Form von geschaffenen Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen zurück.

 

Der Bericht der Regierung soll genehmigt und die Motion gemäss Antrag der Regierung abgeschrieben werden.

 
Traktandum 35: 2017/304; Motion von Philipp Schoch
Dekret: Ergänzungsformulierung betreffend Anteil erneuerbare Energie ohne Mehrkosten

Das erwähnte Traktandum orientiert sich an Regelungen in anderen Kantonen. Was einer Harmonisierung der Energiegesetzgebung entgegen kommt, ist prinzipiell zu begrüssen. Dennoch sind kantonale Besonderheiten zu berücksichtigen und allenfalls an dessen Gegebenheiten anzupassen. Vor allem sollen die Auswirkungen und Zielerreichung des bestehenden Gesetzes erst überprüft werden, so wie es Artikel 2 „Ziele und Wirksamkeitskontrolle“ vorsieht.

Insofern ist es sinnvoller, die Sachlage vorgängig zu prüfen und anschliessend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.

 

Die Motion soll gemäss Antrag der Regierung als Postulat überwiesen werden.

 
Traktandum 44: 2017/615; Motion von Susanne Strub
Ausscheidung Gewässerraum; Keine Ausscheidung bei kleinen Gewässern. Anpassung an die eidg. Gewässerschutzverordnung (GeSchV)

 

Traktandum 45: 2017/617; Motion von Susanne Strub
Ausscheidung Gewässerraum; Keine Ausscheidung von Gewässerräumen bei eingedolten Gewässern. Anpassung an die eidg. Gewässerschutzverordnung (GeSchV)

 

Für die Handelskammer stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit Bundesrecht. Der Verzicht auf eine Ausscheidung von Gewässerräumen ist denn auch klar daran gekoppelt, dass keine überwiegenden Interessen tangiert sind. Ob das der Fall ist, lässt sich aber lediglich über eine Interessensabklärung eruieren. Mit dem via Motion geforderten, grundsätzlichen Verzicht würde man zeitgleich also die Interessensabklärung verhindern.

 

Die Motionen sollen nicht überwiesen werden.

 
Traktandum 59: 2017/617; Motion von Jürg Wiedemann
Intensive Nutzung der Hafenareale in Birsfelden und Muttenz

 

Der Motionär geht in seiner Argumentation betreffend Ertrag und Bewirtschaftung von fehlerhaften Annahmen aus. So schliesst er vom Ertrag für den Kanton Basel-Landschaft direkt auf die Höhe des Baurechtzinses. Da vor der Ausschüttung jedoch Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen durch die SRH in Abzug gebracht werden, sind die tatsächlichen Baurechtzinsen marktüblich.

Im Weiteren scheint ihm nicht bekannt gewesen zu sein, dass der Kanton zusammen mit der SRH und der Standortgemeinde eine Vereinbarung getroffen hat, die weitere Entwicklung des Hafengebietes sowie weiteren relevanten Arealen in der nahen Umgebung zu untersuchen. Dadurch fällt jedoch die Begründung der Motion dahin.

 

Die Motion soll nicht überwiesen werden.

 

Traktandum 69: 2018/345; Motion von Markus Meier Anpassung der Vergütungen für Lehrabschluss-Prüfungsexperten in Fortführung der bewährten Koordination im Wirtschafts- und Berufsbildungsraum Nordwestschweiz

Nach langjährigen Forderungen nach einer zeitgemässen Entschädigung der Lehrabschluss-Prüfungsexpertinnen und –experten, wurden diese Vergütung im Kanton Basel-Stadt erhöht. Bereits an den Lehrabschlussprüfungen 2018 werden die Ansätze von 21 Franken auf 45 Franken/Stunde angehoben, jene für Chefexpertinnen und –experten von 40 Franken auf 60 Franken/Stunde. Dabei wird auf eine zusätzliche Entschädigung für den Verdienstausfall verzichtet. Im Kanton Basel-Landschaft erhalten Prüfungsexpertinnen und –experten aktuell eine Vergütung von 21/Stunde und sowie eine zusätzliche Entschädigung von 21 Franken, wenn sie einen Verdienstausfall nachweisen.

Im Sinne einer einfacheren Abrechnungsweise und der Harmonisierung der Expertenentschädigung in beiden Basel unterstützt die Handelskammer die vorliegende Motion. Die Vergütungen sollen analog zur Regelung im Stadtkanton angehoben werden und dabei auf eine Entschädigung bei Verdienstausfall verzichtet werden.

 

Die Motion soll an die Regierung überwiesen werden.

 

Sammel-Factsheet für die Landratssitzungen vom 19. und 26. April 2018

 

 

 

 

Martin Dätwyler
Direktor
[email protected]
T +41 61 270 60 81

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