14. Juli 2017
Die Stadtbildkommission braucht es nicht
Mit seiner Motion fordert René Brigger eine Anpassung der Kompetenzen der Stadtbildkommission Basel-Stadt. Die Handelskammer äussert sich zu dem von der Regierung präsentierten Umsetzungsvorschlag. Ihre Forderung: Die Stadtbildkommission soll abgeschafft werden.
Nachdem der Vorstoss von René Brigger, Grossrat Basel-Stadt, überwiesen wurde, präsentierte die Regierung ihren Umsetzungsvorschlag. Die hierzu gestartete Vernehmlassung bestand aus einem Fragebogen, den die Handelskammer wie folgt beantwortet:
1. Sollen Fragen der Gestaltung von Bauten und Anlagen weiterhin von einer verwaltungsunabhängigen Institution beurteilt werden?
Nein.
Aus Sicht der Handelskammer ist die Stadtbildkommission (SBK) nicht unabhängig. Denn die Mitglieder werden vom Regierungsrat gewählt und Kantonsmitarbeiter haben in beratender Funktion Einsitz. Aus diesem Grund fordert die Handelskammer, dass die SBK in ihrer heutigen Form und Funktion abgeschafft wird.
2. Sind Sie der Meinung, dass sich die Einführung des Fachsekretariats und der Sprechstunden sowie die Liberalisierung bei temporären Bauten und Anlagen bewährt haben?
Nein.
Das Sekretariat ermöglicht dem Bauherrn zwar einen zeitlich flexiblen Zugang. Allerdings könnte ein solches Sekretariat auch unabhängig von der SBK betrieben werden.
3. Soll man es bei diesen bereits umgesetzten Änderungen bewenden lassen?
Nein.
Wie in der ersten Frage angemerkt, sollte die Änderung dahin gehen, die SBK in ihrer heutigen Form und Funktion abzuschaffen.
4. Sind Sie der Meinung, dass eine weitergehende Liberalisierung angezeigt ist und die Entscheide der Stadtbildkommission – wie in der Motion Brigger gefordert – nur bei der Schonzone und bei Fällen grosser Tragweite oder grundsätzlicher Natur verbindlich sein sollen?
Ja.
Falls der Forderung, die SBK abzuschaffen, nicht entsprochen werden kann, fordert die Handelskammer, den Inhalten der Motion Brigger zu folgen. Darüber hinaus soll sich die SBK nicht mit Nummernzonen befassen.
5. Sind Sie der Meinung, dass der verbindliche Charakter von Entscheiden der Stadtbildkommission gar generell – also auch bei der Schonzone und bei Fällen grosser Tragweite – abgeschafft werden soll und diese künftig nur noch angemessen zu berücksichtigen sind?
Ja.
Für den Fall, das die SBK erhalten bleibt, soll ihre Meinung in allen Fällen lediglich in beratender, unverbindlicher Form entgegengenommen werden.
Eine ganze Reihe von Instrumenten stehen Kanton, Behörden, Planern und anderen zur Verfügung, um Projekte verbindlich und stadtverträglich umzusetzen. Dazu gehören auch die Bebauungspläne und Nutzungspläne.
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Stellungnahme zur Umsetzung der Motion Brigger (Kompetenzen der Stadtbildkommission)
Bereichsleiter Raumplanung, Energie & Umwelt
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