22. November 2017
Bund legt Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten fest
Der Bundesrat hat heute die Kontingente für die Arbeitskräfte aus Drittstaaten für 2018 festgelegt: Im nächsten Jahr sollen Schweizer Unternehmen mehr gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum anstellen dürfen als 2017. Für den Wirtschaftsstandort Basel ist dies ein wichtiger Entscheid.
Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können, sofern sie auf diese angewiesen sind. Der Bundesrat hat sich bereits Ende September dafür ausgesprochen, die Aufenthalterkontingente für gut qualifizierte Arbeitskräfte zu erhöhen. Die dafür notwendige Revision der VZAE (Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit) hat der Bundesrat heute verabschiedet.
Im kommenden Jahr können insgesamt 8'000 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden. Dies sind 500 mehr als 2017. Für diese stehen 3'500 Aufenthaltsbewilligungen B (+500) und 4'500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) zur Verfügung. Die 500 zusätzlichen Bewilligungen gehen in die Bundesreserve. Daraus werden auf Antrag die zusätzlichen Bedürfnisse der Kantone erfüllt. 1'250 B- und 2'000 L-Kontingente werden auf die Kantone verteilt. Der bestehende Verteilschlüssel basiert auf den Vollzeitäquivalenten gemäss Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). Er wird mit den neuesten verfügbaren Daten aktualisiert.
Wichtig für Life Sciences-Standort Basel
Die Handelskammer beider Basel freut sich, dass der Bundesrat mit diesem Entscheid Verständnis für die Wirtschaftsregion Basel zeigt. Denn als führender Life Sciences-Standort ist die Region auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen: Zahlreiche Unternehmen mit globaler Marktausrichtung sind in der Nordwestschweiz ansässig – für diese ist eine ausreichende Versorgung mit verfügbaren Kontingenten für ausländische Arbeitnehmer von zentraler, wenn nicht sogar von vitaler Bedeutung.
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